Flughafen Dortmund erörtert Verlängerung der Betriebszeiten

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Im Juni 2015 beschloss der Aufsichtsrat des Flughafens das Konzept „Unternehmensentwicklung 2020“. Damit verbunden war der Auftrag an die Geschäftsführung, den aktuellen Ausbaustand der Start- und Landebahn zu bewerten. In seiner Sondersitzung am Freitag nahm der Aufsichtsrat den Bericht der Geschäftsführung und eingeladener Sachverständiger entgegen. Detailliert wurden die Anforderungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (), die Entwicklung des Streckennetzes der Fluggesellschaften, die Verfügbarkeit der Landestrecke und die Voraussetzungen für den Einsatz neuer Flugzeugmuster (A321neo) den tatsächlichen Gegebenheiten am gegenüber gestellt.

Die Berichterstattung erstreckte sich auf

  • sicherheitsrelevante
  • technische
  • logistische
  • ökologische (insbesondere lärmbezogene) und
  • finanzielle Kriterien.

„Die Ergebnisse weisen den Weg zu notwendigen Maßnahmen, deren Umsetzung die infrastrukturelle Leistungsfähigkeit gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Flughafenssichert“, so Geschäftsführer Udo Mager in der Zusammenfassung der Handlungsoptionen. Die Maßnahmen beziehen sich auf die gesamte Bandbreite der Flughafeninfrastruktur und erstrecken sich von der Oberflächenbeschaffenheit der Start- und Landebahn über Vorfeldmarkierungen bis zu den Instrumentenlandesystemen.

„Wir gehen davon aus, spätestens ab Ende 2018 eine gerichtlich bestätigte Verlängerung der Betriebszeiten nutzen zu können. Das ergänzende Verfahren zur Beseitigung der im OVG-Urteil vom 03.12.2015 festgestellten Mängel wurde bereits auf den Weg gebracht. In der Zwischenzeit schaffen wir die Voraussetzungen für die , die alle Flughäfen in Europa bis Ende 2017 erlangen müssen und setzen Maßnahmen innerhalb der bestehenden Ratsbeschlüsse und Betriebsgenehmigung um“, so Mager weiter. Dem Aufsichtsrat wird die Geschäftsführung ab Juni 2016 konkret ausgearbeitete Vorschläge unterbreiten. „Für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der Start- und Landebahn ist die Zeit dagegen noch nicht reif. Zuerst sind die Betriebszeiten abschließend und rechtssicher zu gestalten. Daneben ist die EASA- zu erarbeiten und parallel wird die Infrastruktur ertüchtigt.

Diese Abläufe entsprechen im Übrigen dem Beschluss des Rates der Stadt aus November 2010, wonach vor einer Betriebsze itene rweiterung kein Entscheidungsbedarf für den Ausbau der Start- und Landebahn besteht“, erläutert Mager die weiteren Verfahrensabläufe. Der Aufsichtsrat begrüßte in seiner Sitzung die Vorhaben zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der GmbH und schloss sich den Gestaltungsabsichten für die Verfahrensabläufe an.

EASA-Zertifizierung

Die Europäische Kommission hat im Februar 2014 die Veror dnung (EU) 139/2014 zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze erlassen. Diese EU -Verordnung wurde von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) vorbereitet und um weitere Vorschriften der EASA ergänzt. Laut der EASA-Grundverordnung (VO (EG) 216/2008) zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt muss für jeden ein Zeugnis vorliegen. Dieses erstreckt sich sowohl auf den Flugplatz als auch auf seinen Betrieb. Die Flugplatz-Verordnung beinhaltet u.a. detaillierte Vorschriften für die Gestaltung und den Betrieb von Flugplätzen, den organisatorischen Aufbau von Betreiberorganisationen und Behörden sowie die Bedingungen für die Erteilung und Umwandlung von Zeugnissen für Flugplätze und Flugplatzbetreiber. Die Erstzertifizierung bzw. Umwandlung bestehender Zeugnisse muss bis zum 31.12.2017 stattgefunden haben.