Flughafen Düsseldorf ändert Antrag für neue Betriebsgenehmigung

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Der geht einen großen Schritt auf die Kritiker seines geplanten Antrags auf "Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung" zu und überarbeitet die Antragsinhalte in zwei wesentlichen Punkten. Mit den Menschen in seinem Umfeld hat der Düsseldorfer in den vergangenen Monaten einen konstruktiven Austausch zur geplanten neuen Betriebsgenehmigung geführt und sehr genau auf die Sorgen und Bedenken der Bürger gehört.

Im Rahmen der Antragsberatung beim zuständigen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes wurden die Inhalte ebenfalls vorgestellt. Am 01. Oktober soll der Aufsichtsrat des Flughafens über eine Änderung der Antragsinhalte entscheiden. Da im Folgenden mehrere Gutachten angepasst und überarbeitet werden müssen, verschiebt sich die Einreichung des Antrags voraussichtlich ins kommende Frühjahr.

Keine -Verlegung in den Sommer

In dem modifizierten Antrag verpflichtet sich die GmbH, die Vergabe der Slots (Zeitfenster für Starts und Landungen) weiterhin wie bisher gleichmäßig auf das Jahr zu verteilen. Ursprünglich war die Beantragung einer deutlich flexibleren Slotvergabe vorgesehen gewesen: Slotkapazität im von den schwächer nachgefragten Winterhalbjahr sollte bei Bedarf in das nachfragestärkere Sommerhalbjahr gelegt werden können. Bürgerinitiativen hatten in diesem Zusammenhang die Sorge geäußert, der Flughafen könne mit diesem Vorgehen in die Lage versetzt werden, nahezu alle Zweibahnstunden mit maximal 60 in den Sommer zu verlegen. Der Flughafenbetreiber hatte dies stets als unrealistisches Szenario eingestuft, da für einen reibungslosen Flugbetrieb auch in den Wintermonaten eine entsprechend hohe Anzahl an Slots vorgehalten werden muss.

Mit der nun vorgesehenen Antragsänderung schließt der Airport offiziell eine solche theoretische Möglichkeit aus: Slots aus dem Winterhalbjahr können nun nicht mehr im Sommer genutzt werden. Wie heute bereits auch, wird die Zahl der Stunden pro Woche, in denen die Zwei-Bahn-Kapazität koordiniert wird, auf 50 Prozent der Betriebszeit begrenzt bleiben (= 56 Stunden/Woche). In dieser Zeit sollen nach den Wünschen des Flughafens jedoch maximal 60 Starts und Landungen pro Stunde in der Koordination möglich sein. In der übrigen Zeit sollen maximal 45 pro Stunde geplant werden.

Nordbahn-Nutzung weiter im Voraus festgelegt

Die zweite Anpassung stärkt die für die Bürger wichtige nachrangige Nutzung der zweiten Start- und Landebahn (Nordbahn). Der Flughafen verpflichtet sich, auch zukünftig die Nutzung der Nordbahn unter Berücksichtigung des aktuellen Koordinierungsstandes wöchentlich im Voraus festzulegen und die Planung der Genehmigungsbehörde vorab zu übermitteln.

Dennoch wahrt der Flughafen sein wichtiges Anliegen, Verspätungen vor allem in den Abendstunden mit einer neuen Betriebsgenehmigung weiter zu reduzieren: Sollte unter dem Einfluss von Streiks, Wetter oder anderen Ereignissen kurzfristig die Nutzung der zweiten Bahn zur Vermeidung von Verspätungen genutzt werden müssen, so soll dies nur möglich sein, wenn auf einem für jedes Halbjahr neu aufzubauenden Zeitkonto ungenutzter Zwei-Bahn-Zeitabschnitte ein positiver Saldo besteht. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass die Nutzung der Nordbahn 50 Prozent nicht überschreitet. Am Ende einer Flugplansaison nicht genutzte Zwei-Bahn-Zeitabschnitte verfallen und können nicht in die nächste Saison übertragen werden.

Weiterentwicklung des Flugangebotes Frage der Flexibilität

"Nach den zahlreichen Gesprächen und Begegnungen mit vielen Bürgern entkräften wir mit den inhaltlichen Änderungen zentrale Bedenken der Menschen", erklärt Flughafengeschäftsführer Thomas Schnalke. "Wir haben immer gesagt, dass uns an einem echten Dialog mit der Nachbarschaft gelegen ist. Mit der Anpassung der Antragsinhalte geben wir ein eindeutiges Versprechen ab, das unterstreicht, dass wir angesichts der steigenden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und der Wirtschaft die notwendige Weiterentwicklung unseres Flughafens auch spürbar unter Berücksichtigung der Anwohnerinteressen vornehmen möchten."

Ziel der neuen Betriebsgenehmigung ist die Weiterentwicklung eines nachfrageorientierten Flugangebotes für Wirtschaft und Privatreisende und die damit verbundene bessere Anbindung Nordrhein-Westfalens an die Wachstumsmärkte der Welt. Hierzu möchte der Flughafen eine Genehmigungslage herbeiführen, die eine Ausnutzung der praktischen Kapazität des Parallelbahnsystems innerhalb der Grenzen des Angerlandvergleichs ermöglicht. Schließlich möchte der Düsseldorfer Airport zukünftig flexibler als bisher auf unplanmäßige Ereignisse wie Wetter oder Streiks reagieren können, indem er während des Tages entstehende Verspätungen effektiv und zeitnah abbaut.