Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (SBFZ) und der Gemeinde Rümlang die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Flughafen Zürich AG muss damit das revidierte Lärmgebührenmodell zum 01. Mai 2013 vorläufig umsetzen.
Mit dem neuen Lärmgebührenmodell soll wieder eine steuernde Wirkung erzielt werden. Das heißt, Fluggesellschaften sollen wenn immer möglich für ihre Flüge von und nach Zürich die lärmgünstigsten Maschinen einsetzen. Das Lärmgebührenmodell wurde letztmals im Jahr 2000 revidiert. Aufgrund der technischen Entwicklungen waren nur noch etwa zehn Prozent aller am Flughafen Zürich verkehrenden Flugzeuge gebührenpflichtig. Wie vom Bundesgericht empfohlen, führt das überarbeitete Modell dazu, dass ab 01. Mai 2013 rund 70 Prozent eine Gebühr entrichten müssen.
Auch Airbus A320 gebührenpflichtig
Neu fallen auch Flugzeuge des in Zürich häufig anzutreffenden Flugzeugtyps Airbus A320 in eine gebührenpflichtige Lärmklasse. Einzig die in der gebührenfreien Klasse fünf eingeteilten Flugzeuge, wie zum Beispiel jene des Typs Avro oder Canadair, müssen keine Gebühr entrichten.
Mit dem neuen Modell werden zudem die besonders sensiblen Nachtzeiten stärker belastet als bisher. Neu werden auch während den Tagesrandzeiten, also von 21:00 bis 22:00 Uhr sowie von 06:00 bis 07:00 Uhr, zusätzliche Gebühren verlangt. Dabei sind sowohl Starts wie auch Landungen kostenpflichtig und die entsprechenden Zuschläge fallen auch für die in der gebührenfreien Lärmklasse fünf eingeteilten Flugzeuge an.
Gebührenmodell tritt vorläufig in Kraft
Aufgrund der Beschwerde von SBFZ und Rümlang konnte das Modell nicht wie geplant und vom Bundesgericht vorgegeben bereits zum Anfang April 2013 eingeführt werden. Mit dem Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Es ermöglicht der Flughafen Zürich AG somit, das Modell in der jetzigen Form ab Anfang Mai vorläufig umzusetzen.