Die neuerliche „Erfolgsmeldung“ des Flughafenbetreibers (FHG) und die damit verbundene „freudige Kenntnisnahme“ durch die Fluglärmschutzkommission (FLSK), dass das potentielle Fluglärmkontingent nicht überschritten wurde, wird von der BAW | Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein mit Verärgerung zur Kenntnis genommen. Das unreflektierte Akzeptieren der bloßen Unterschreitung des maximal möglichen Fluglärmpotentials führt aus deren Sicht zu einer Negierung der durch den effektiv bestehenden Fluglärm in direkter Verbindung stehenden Umweltbelastung und damit verbunden zu einer Entfremdung gegenüber den physischen und psychischen Belastungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern.
Ohne Zweifel bildet das Flugjahr 2015 bezüglich des Fluglärms ein Malusjahr; es ist das zweitlauteste Jahr seit 1999. Während 2007, dem letzten Fluglärm-Rekordjahr, bei rund 173.500 Flugbewegungen eine Fläche von 13,9 km² mit einem Dauerschallpegel von mindestens 62 dB(A) beschallt wurden, wurde 2015 mit rund 158.500 Flugbewegungen eine nahezu gleich große Fläche (13,8 km²) dauerbelärmt. Das bedeutet, dass 15.000 Flugbewegungen weniger in 2015 im Vergleich zu 2007 nahezu den gleichen Fluglärm produziert haben. Ein deutliches Zeichen der zunehmenden „Vergreisung“ der eingesetzten Flugzeugflotte und Beleg der fehlenden Steuerungswirkung der lärmabhängigen Start- und Landegebühren.
Kontingent „ohne Schutzwirkung“
Das Beharren des Flughafenbetreibers (FHG) in Vereinigung mit dem Haupteigentümer (Freie und Hansestadt Hamburg) und den durch den Hamburger Senat weisungsempfangenden Aufsichtsbehörden (Wirtschaftsbehörde – BWVI, Umweltbehörde – BUE) an dem vor fast 20 Jahren festgelegten Lärmkontingent ist nicht zeitgemäß und entspricht weder den Nachhaltigkeitszielen der Flughafen GmbH, der Deutschen Flugsicherung DFS noch der Freien und Hansestadt Hamburg – Ihres Zeichens nach „Umwelthauptstadt Europas“ – geschweige dem aktuellen Stand der Technik. In der bisherigen Höhe verfehlt das festgelegte Fluglärmkontingent jegliche Schutzwirkung.
Herr Eggenschwiler sieht 20 Mio. Passagiere „in den 2020 Jahren“. Da der Passagierzuwachs pro Flug in den letzten Jahren bei ca. 100 Passagieren stagniert, würden dies ca. 200.000 Flugbewegungen pro Jahr bedeuten, bzw. ca. 550 Flüge am Tag – mithin 100 mehr als heutzutage. Dabei sind die sogenannten Koordinationseckwerte (d.h. die maximale Anzahl an Starts und Landungen pro Stunde) bereits jetzt in Stoßzeiten erschöpft.
Eine weitere Steigerung der Flugverkehrsanzahl ist nur möglich, wenn die bestehende Kreuzung der beiden Start- und Landebahnen aufgehoben wird, damit ein unabhängiger Flugbetrieb auf jeder Bahn möglich wird oder wenn die Betriebszeiten noch weiter in die Nacht ausgedehnt werden. Ob nicht dies der eigentliche Grund am sturen Festhalten an dem – unter den jetzigen Rahmenbedingungen – weit überhöhten Fluglärmkontingent sei, stellt die BAW die Frage. Ungezügelten Wachstumswünschen des Flughafenbetreibers müsse – zum Wohl der Allgemeinheit – kategorisch Einhalt geboten werden, so Martin Mosel, Sprecher der BAW, und künigte ggfs. juristischen Mittel an.