Gebühren für Airlines am Flughafen Zürich ab September 2016

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Mit der Verfügung vom 03. Mai genehmigte das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die von der AG im September 2015 beantragten Gebühren. Diesem Antrag ging eine Einigung mit den voraus.

Die neuen, tieferen Gebühren können nun im Grundsatz per 01. September 2016 eingeführt werden und sind für vier Jahre gültig. Mit der Einführung der genehmigten Flughafengebühren profitieren und von tieferen Kosten, bei gleichzeitiger Kostendeckung im regulierten Bereich. Damit können sowohl die Wettbewerbs- als auch die Entwicklungsfähigkeit des Flughafens weiter gesteigert werden. Die in der Grafik dargestellte Übersicht zeigt die vom BAZL verfügten passagierbezogenen Gebühren auf.

Es sind darüberhinaus noch weitere Gebühren betroffen. Die Lande- und Flugzeugabstellgebühren werden gemäß Antrag vom September 2015 ebenfalls angepasst. Diese Anpassungen beinhalten insbesondere Vereinfachungen in der Bemessung der Gebühren, welche nun nicht mehr über Gewichtsklassen erfolgt. Zudem führt die Zürich AG einen Volumenrabatt auf Passagiergebühren ein, wie er auch an anderen Flughäfen bereits etabliert ist. Davon können rund 20 Fluggesellschaften profitieren.