Irak und Iran keine Ziele für Zivilflugzeuge

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Nach dem Absturz einer Passagiermaschine im Iran fordern Piloten erneut verstärkte Vorsicht in Bezug auf das in Krisengebieten. Nach verschiedenen Regierungsstellen soll die , die in Iran startete, versehentlich von einer Luftabwehrrakete getroffen worden sein.

Obwohl vor drei Tagen noch nicht klar war, was die Ursache für den Absturz gleich nach dem Start ist, hatte die sicherheitshalber die Flüge in den Iran. Auch die Piloten der Vereinigung fordern jetzt von deutschen Luftfahrtunternehmen und Behörden zum jetzigen Zeitpunkt restriktives Handeln in Bezug auf die angespannte Situation im Irak und Iran.

Abwehrraketen russischer Bauart

Denn das Bestreben deutscher Luftverkehrsgesellschaften, den Flugbetrieb in den Irak zu den Flughäfen Bagdad (BGW), Erbil (EBL) bzw. Sulaymaniyah (ISU) aufnehmen zu wollen, beunruhigt die Piloten. Vor dem aufgeflammten Konflikt zwischen den USA und dem Iran kann eine weitere Militärische Eskalation nicht ausgeschlossen werden. Der Iran verfügt über Abwehrraketen russischer Bauart. Möglicherweise sind diese gegen einen drohenden Angriff auf die Flughafeninfrastruktur positioniert worden und nahmen fälschlicherweise das startende Passagierflugzeug einer ukrainischen ins Visier.

Russische Raketen mit militärischem

Der Irak ist ein Land, für das nach wie vor eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt, zudem bestehe in dem Land außergewöhnliches Risiko. Im irakischen gebe es zudem eine besonders hohe Präsenz an Militärflugverkehr. Darunter auch unbemannte Aufklärungssysteme. Auch der Weltpilotenverband IFALPA bewertet den irakischen als „Security Deficient“, und ein Luftraum in dem scharf geschossen wird („Operations in Hostile Fire Zones“).

fliegt mit Eigenschutzausstattung

Daher fliegt auch die nur mit Eigenschutzausstattung wie Chaff und Flares Dispenser in den Irak ein, wie die Zivilpiloten betonen. Passagiermaschinen sind ganzlich gegen die boden- und schultergestützten Waffen wie Manpads ungeschützt. Die Pilotengewerkschaft sieht hierbei die gesetzliche Weisungsbefugnis eingeschränkt und bietet Crews Beratung durch die eigene Rechtsabteilung an, falls Flüge in den Irak operiert werden sollen.