Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG hat den Aufsichtsrat bei seiner heutigen Sitzung darüber informiert, dass zwischen Lufthansa und Brussels Airlines eine Verlängerung der Entscheidungsfrist über die Call Option um weitere drei Monate vereinbart worden ist. Die Call Option berechtigt Lufthansa zur vollständigen Übernahme der Brussels Airlines Muttergesellschaft SN Airholding. Nach der bisher bestehenden Vereinbarung hatte Lufthansa die Möglichkeit, bis Anfang Juni 2016 über die Ausübung der Option zu entscheiden. Die Frist zur Entscheidung über die Übernahme der ausstehenden Anteile von 55 Prozent an SN Airholding wurde nun bis Ende August verlängert. Die Ausübung könnte somit frühestens im September 2016 erfolgen.
Grund für die Fristverlängerung ist die Bewältigung der Folgen des Anschlags auf den Flughafen Brüssel vom 22. März 2016. Carsten Spohr, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG: „Die Kolleginnen und Kollegen von Brussels Airlines arbeiten momentan mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Kräften daran, nach den schrecklichen Bombenanschlägen an ihrem Heimatflughafen den Fluggästen wieder einen verlässlichen Flugbetrieb zu bieten. Das ist unter den erhöhten Sicherheitsvorkehrungen eine große Herausforderung und hat jetzt Priorität. Wir haben deshalb mit Brussels Airlines vereinbart, dass die Verhandlungen zu den Konditionen der Übernahme und die notwendige Erarbeitung eines Migrationskonzepts weitere drei Monate in Anspruch nehmen werden.“