Militärflugplatz Payerne: Zulassung für zivile Mitbenutzung

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt der hat das zivile Betriebsreglement für den Payerne genehmigt. Darin werden die Grundsätze für die zivile Nutzung des Flugplatzes, namentlich den An- und Abflug und die Öffnungszeiten, festgelegt. Das Betriebsreglement entspricht den geltenden internationalen Vorschriften für zivile Flugplätze.

Das Betriebsreglement wurde nun nach mehrjähriger Vorarbeit genehmigt. Damit ist der Weg frei für eine zivile Nutzung des Flugplatzes, wie sie von der Communauté Régionale de la Broye (COREB) beantragt wurde. Gleichzeitig wird die COREB als zivile Flugplatzbetreiberin bestätigt.

Militärflugplatz mit ziviler Mitbenutzung

Die Öffnung des Flugplatzes Payerne für die Zivilluftfahrt wurde vom Bundesrat im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der (SIL) als Zielsetzung formuliert. Mit dem Entscheid des BAZL erhält der bisherige Militärflugplatz neu den Status eines Militärflugplatzes mit ziviler Mitbenutzung. Das neue Reglement definiert die Grundsätze für den Flugplatzbetrieb, namentlich die An- und Abflugverfahren sowie die Öffnungszeiten, und erfüllt die geltenden internationalen Vorschriften für zivile Flugplätze.

Die Komplexität der militärisch-zivilen Mischnutzung des Flugplatzes erforderte eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Partner. Die Sicherheit des Betriebs stand für die COREB, das VBS und das BAZL stets an oberster Stelle.

Bis zu 8.400 jährlich

Nach der Veröffentlichung der Flugverfahren im Luftfahrthandbuch und einer Inspektion der Einzelheiten der Umsetzung durch das BAZL wird der Payerne langfristig bis zu 8.400 jährlich abwickeln können. Die Einsprachen gegen das Vorhaben wurden im Zuge des Genehmigungsverfahrens behandelt. Gegen die Genehmigung des BAZL kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.