Die Flughafen Zürich AG hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Ende 2013 das Betriebsreglement 2014 zur Genehmigung eingereicht. Da die darin enthaltene Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten ohne Zustimmung Deutschlands nicht umgesetzt werden kann, soll nun der von Deutschland unabhängige Teil des Betriebsreglements genehmigt werden. Aufgrund neuer Lärmberechnung muss die Teilgenehmigung nochmals öffentlich aufgelegt werden. Die von der Flughafen Zürich AG Ende 2013 eingereichten Anpassungen des Betriebsreglements wurden unter dem Titel Betriebsreglement 2014 zusammengefasst. Inhaltlich ging es um die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Zürich, insbesondere auch um eine Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten des Flughafens.
Ohne die Anpassung kann der durch die Entflechtung Ost angestrebte Sicherheitsgewinn vorläufig nicht umgesetzt werden. Der Flughafen Zürich und das BAZL hatten die deutschen Behörden ersucht, die Regelungen über die Anflüge über deutschem Hoheitsgebiet für die neuen Routen im Ostkonzept anzupassen. Diese Anpassung ist bisher nicht erfolgt.
Das BAZL will das Genehmigungsverfahren nun für diejenigen Teile des Betriebsreglements 2014 fortführen, die unabhängig von Deutschland realisiert werden können. Darunter fallen Änderungen der Flugrouten im Süd- und Ostkonzept sowie im Bisenkonzept (ohne Südstarts geradeaus). Für diese Teilgenehmigung liegen unterdessen neue Berechnungen des Fluglärms vor. Diese zeigen gegenüber dem ursprünglichen Gesuch lokale Verschiebungen der Lärmbelastung in den Gemeinden Neerach und Winkel.
Die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 steht in keinem Zusammenhang mit dem parallel laufenden Verfahren für die zweite Etappe der Anpassung des SIL-Objektblattes (SIL 2). Entsprechend sind Themen wie Südstarts geradeaus oder Pistenverlängerungen nicht im Betriebsreglement 2014 enthalten.
Das BAZL legt die neuen Fluglärmberechnungen zum Betriebsreglement 2014 im Kanton Zürich öffentlich auf. Die vor zwei Jahren eingereichten Einsprachen gegen das Betriebsreglement 2014 behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht noch einmal eingebracht werden. Das Auflagedossier ist ab dem 13. Juni auch auf der Webseite des BAZL einsehbar. Die Einsprachefrist läuft vom 15. Juni bis zum 14. Juli 2017.