Planfeststellungsbeschluss für Flugzeug-Abstellpositionen

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes (MBWSV) hat dem Antrag des Düsseldorfer Flughafens bezüglich der Ersatzflächen für -Abstellpositionen im westlichen Vorfeldbereich des Airports „grünes Licht“ gegeben. „Wir begrüßen die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde. Der Beschluss schafft nun Klarheit für alle Beteiligten“, betont Flughafengeschäftsführer Thomas Schnalke. Das Projekt soll nun schnellstmöglich zum Abschluss gebracht werden.

Der rechnet allerdings mit Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Daher gilt es zuvor noch, zumindest die entsprechenden Eilverfahren abzuwarten. Thomas Schnalke: „Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass der Beschluss Bestand hat. Auswirkungen auf das Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung sehen wir keine.“

Der Wegfall von insgesamt 14 Abstellpositionen macht die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Flughafengelände erforderlich. Die gesamte Baumaßnahme umfasst drei Bauabschnitte. Der erste Bauabschnitt des Vorhabens, den das Ministerium mit Negativattest zugelassen hatte, wurde im Dezember 2009 fertig gestellt und auch in Betrieb genommen. Für die Bauabschnitte zwei und drei hatte die GmbH im August 2008 ein Planfeststellungsantrag beim Landesverkehrsministerium gestellt und im August 2010 vervollständigt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde für das gesamte Projekt eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Die Interessen der Anwohner wurden bei dem Vorhaben des Airports von Anfang an berücksichtigt. Umfassend wurde untersucht, wie sich die geplanten, auf das Flughafengelände begrenzten Maßnahmen auf die Umwelt und die in der Nachbarschaft lebenden Menschen auswirken. Das Ergebnis: Die Veränderungen sind dort so gering, dass für die außerhalb des Flughafens liegende Wohnbebauung in Lohausen, Stockum und Unterrath keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind.

Für alle Interessierten ist der Beschluss ab sofort auf der Internetseite des Airports unter www.dus.com/de-de/konzern/nachbarn/vorfeld-west hinterlegt. Um die Bürgerbeteiligung nicht zu erschweren, veröffentlicht das Verkehrsministerium als Planfeststellungsbehörde Beschlüsse nicht in Ferienzeiten. Daher wird nach Angaben des zuständigen MBWSV die öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses erst nach den erfolgen. An die zweiwöchige Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses schließt sich die Monatsfrist zur Einlegung möglicher Rechtsbehelfe an.