Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der Schweiz hat ein Plangenehmigungsgesuch der Flughafen Zürich AG für den Bau von Schnellabrollwegen für die Pisten 28 und 34 genehmigt. Diese Rollwege dienen dazu, dass landende Flugzeuge die Piste schneller verlassen und diese damit für die nächste Landung freimachen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte das Gesuch zusammen mit dem Betriebsreglement 2014 im Herbst 2014 öffentlich aufgelegt. In den zahlreich eingegangenen Einsprachen – insbesondere aus den Regionen östlich und südlich des Flughafens – war in erster Linie befürchtet worden, dass der Flughafen durch den Bau der Schnellabrollwege seine Kapazität massiv erhöhen könne.
Das UVEK ist zum Schluss gelangt, dass die neuen Rollwege sowohl das Ostkonzept wie das Südkonzept geringfügig leistungsfähiger machen. Damit ergibt sich auch mehr Spielraum für die Reduktion von Verspätungen. Durch die Schnellabrollwege wären maximal zwei Landungen pro Stunde mehr möglich. Während der deutschen Sperrzeiten könnte somit die Landekapazität des Flughafens um täglich höchstens sechs Landungen erhöht werden.
Dies entspräche einer Zunahme von 1,5 Prozent. Beide Konzepte bieten aber weiterhin deutlich weniger Kapazitäten und werden weniger häufig eingesetzt als das Nordkonzept. Daher wird die Gesamtkapazität des Flughafens kaum erhöht. Der Umweltverträglichkeitsbericht weist aus, dass die Fluglärmbelastung durch die zusätzlich möglichen Landungen nicht verändert wird; dies wird von den angehörten Umweltfachstellen bestätigt.
Noch nicht abgeschlossen ist hingegen das Verfahren für das Betriebsreglement 2014. Dieses sieht aus Sicherheitsgründen eine Entflechtung von An- und Abflugrouten im Ostkonzept vor. Die abschließende politische Beurteilung durch Deutschland steht noch aus. Das deutsche Umwelt-Bundesamt beurteilt die Lärmauswirkungen auf deutsches Gebiet als gering.
Der Flughafen Zürich hatte bereits vor über zehn Jahren die neuen Schnellabrollwege für die Pisten 28 und 34 beantragt, wie sie auch auf den meisten internationalen Flughäfen üblich sind. Die vom UVEK im Jahr 2007 erteilte Plangenehmigung wurde aber 2010 vom Bundesgericht aufgehoben, da noch kein SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich und damit keine raumplanerische Festlegung vorlag. Im Sommer 2013 hat der Bundesrat die erforderlichen Voraussetzungen im SIL-Objektblatt getroffen, auf dessen Grundlage der Flughafen Zürich ein neues Gesuch einreichte.