Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz – EU hat die Übernahme verschiedener EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Diese Bestimmungen werden in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen.
Angesichts der COVID-19-Pandemie werden die finanziellen Anforderungen für gewisse Akteure der Luftfahrtbranche vorübergehend gelockert. Außerdem werden verschiedene Bestimmungen zur Flug– und Luftsicherheit übernommen.
Lockerung für Unternehmen, Drogentests
Nach geltendem Recht müssen Luftfahrtunternehmen in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen für die folgenden zwölf Monate nachzukommen. Infolge der Pandemie dürften jedoch einige Unternehmen mit einer angespannten Liquiditätslage konfrontiert sein. Mit der am Montag von der Schweiz übernommenen Änderung wird diese Anforderung vorübergehend gelockert, sofern die Flugsicherheit dadurch nicht gefährdet ist. Eine Lockerung ist auch in Bezug auf die Laufzeiten der Verträge für Bodenabfertigungsdienste (Groundhandling) vorgesehen.
Auf Basis einer neuen, sicherheitsrelevanten Verordnung werden erweiterte Gesundheitsuntersuchungen bei Flugbesatzungsmitgliedern möglich sein. Dazu zählen psychologische Beurteilungen, systematische Tests auf psychoaktive Substanzen sowie die Einführung eines Unterstützungsprogramms. Weiter sollen neu auch stichprobenartige Atemalkoholkontrollen durchgeführt werden. Die Überführung der letztgenannten Vorschrift in das Schweizer Recht erfordert eine Änderung des Bundesgesetzes über die Luftfahrt. Bis dahin wird die entsprechende Bestimmung in der Schweiz nicht anwendbar sein.
Behördlicher Datenaustausch international
Im Bereich der Luftsicherheit soll eine neue Verordnung den Staaten helfen, die neuen ICAO-Standards betreffend nationaler Organisation und zuständiger Behörde sowie präventive Maßnahmen im Bereich Cybersicherheit bestmöglich anzuwenden. Darüber hinaus soll Behörden ein pragmatischer und zeitnaher Informationsaustausch mit den verschiedenen beteiligten Akteuren ermöglicht werden.
Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 01. Juli 2020 in Kraft.