Mit der gestern im Bundestag anstehenden Abstimmung über die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) setzt Deutschland wichtige europäische Vorgaben zur Schaffung gemeinsamer Luftsicherheitsstandards aus dem Jahr 2008 um. Dr. Stefan Schulte, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, begrüßte den Beschluss des Deutschen Bundestages, weil für den Luftverkehr Sicherheit oberste Priorität hat. Mit der Novelle wird eine bundeseinheitliche Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik eingeführt. Damit bestehen einheitliche Qualitätsstandards für alle Bereiche, in denen diese Technik zum Einsatz kommt.
Als einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn im Kampf gegen den Terror sieht der Verband die Einführung einer verpflichtenden Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständigen Behörden auch in den Bereichen Fracht und Logistik. Bisher war für Arbeitnehmer in den sicherheitsrelevanten Bereichen von Fracht und Logistik lediglich eine beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend. Der BDL begrüßt, dass hier eine Angleichung auf dem hohen Niveau der bereits im Bereich der Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft praktizierten Zuverlässigkeitsüberprüfungen vorgenommen wird.
Allerdings verpasst die Regierungskoalition die Chance, mit der Gesetzesnovellierung die Finanzierung der Luftsicherheitskosten auf eine solide, zukunftsfähige Grundlage zu stellen. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und den folgenden Jahren sind die Anforderungen an Gefahrenabwehr und Terrorbekämpfung stetig gewachsen und zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe geworden. Die Kosten für diese Aufgabe wälzt der Staat im Luftverkehr aber in einem deutschen Sonderweg fast vollständig auf die Unternehmen ab. In anderen Ländern wie Italien, Spanien oder auch in den USA übernimmt der Staat überwiegend diese Kosten und beteiligt die Unternehmen nur mit einem geringen Anteil.
Es gab bei den Beratungen zum Luftsicherheitsgesetz aus den Koalitionsfraktionen Vorschläge, der Praxis dieser Länder zu folgen und eine strukturelle Deckelung der Kosten für die Unternehmen einzuführen. „Wir bedauern sehr, dass der Bundestag diesen Vorschlägen nicht gefolgt ist und eine verlässliche und wettbewerbsfähige Finanzierung der Luftsicherheitsaufgaben damit weiterhin nicht gegeben ist. Stattdessen wird die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Terrorbekämpfung im Luftverkehr weiterhin allein den Luftverkehrsunternehmen aufgebürdet. Dieser Trend“, so Dr. Schulte, „muss gestoppt werden.“