VC: Einschränkung der Grundrechte bei geplanter Regelung der Tarifeinheit

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Die öffentlich gewordenen Eckpunkte des geplanten Gesetzes lesen sich wie eine Kopie der Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), so die Vereinigung (VC). Seit vier Jahren werden sie trotz der Verfassungswidrigkeit gebetsmühlenartig von all denen wiederholt, welche die Tariffreiheit zerstören wollten, um in Gewerkschaftsmonopole installieren zu können. Die Ausschaltung der Berufsgewerkschaften, wie die VC eine ist, werde nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern scheint auch erklärtes Ziel der Großen Koalition zu sein.

Zu den gestern bekannt gewordenen "Eckpunkten für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit" erklärte der Präsident der Vereinigung , Ilja Schulz:

"Um die Rechte von kleineren Gewerkschaften massiv zu beschneiden und den Arbeitgeberverbänden einen Gefallen zu tun, bereitet Ministerin Nahles einen Verfassungsbruch mit Ansage vor. Es ist schon ungeheuerlich, wie die Bundesregierung die verfassungsmäßigen Grundrechte einzelner Arbeitnehmergruppen ignoriert und uns als Berufsgewerkschaft die Tarifautonomie und die Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG) absprechen will.

Schon bei der Begründung eines solchen Gesetzes ignoriert die Politik die wirkliche Situation in . Wir haben ein geregeltes Nebeneinander von großen und kleinen Gewerkschaften." So gebe es weder eine zerstückelte Tariflandschaft noch streikwütige Kleingewerkschaften. In Deutschland werde so wenig gestreikt, wie in keinem anderen europäischen Land, dabei werde völlig ignoriert, dass es gerade die kleinen Gewerkschaften in Deutschland auf besonders wenige Streiktage pro Kopf brächten, so Schulz.

"Die wollen sich einfach nicht mehr auf Augenhöhe mit den berechtigten Anliegen ihrer Arbeitnehmer auseinandersetzen und die Bundesregierung scheint bereit zu sein unser höchstes demokratisches Gut, Teile unserer Grundrechte, den Arbeitgeberinteressen unterzuordnen.

Jede gesetzliche Regelung zur erzwungenen Tarifeinheit wird schnell eine Flut von Rechtsstreitigkeiten auf allen Ebenen produzieren. Es kann nicht im Interesse der Bundesregierung sein ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass die geordneten Verhältnisse der Tarifpluralität in den Betrieben auf den Kopf stellt, dauerhaft Mehrheitsfindungsprozesse in Gang setzt, massive Rechtsunsicherheiten schafft und damit die Rechte aller Arbeitnehmer in Deutschland schwächt.

Die wird keinerlei Aushöhlung ihrer Rechte als Gewerkschaft hinnehmen. Der Gang vor das Verfassungsgericht ist dann unausweichlich und wir werden nicht zögern diesen auch zu gehen."