VC: Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz

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Die hat sich seit Beginn der Diskussionen um das Gesetz klar gegen ein solches Vorhaben positioniert und eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, sollte das Gesetz in der geplanten Form verabschiedet werden.

„Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz zur Tarifeinheit hat die Bundesregierung die letzte Hürde genommen ein Grundrecht abzuschaffen“, so Ilja Schulz, Präsident der . „Wir haben die vorbereitete Verfassungsbeschwerde – einschließlich Antrag auf eine einstweilige Anordnung – heute, mit Inkrafttreten des Gesetzes, eingereicht“, so Schulz weiter.

Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit werde ein elementarer Teil des Art. 9 Abs. 3. GG ausgehöhlt und kleineren Gewerkschaft die Möglichkeit genommen, notfalls per Arbeitskampf die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Das vielerorts verbreitete Argument, es würde sich lediglich um eine „Ausgestaltung eines Grundrechtes“ oder die „Wiederherstellung eines abgeschafften Rechtszustandes“ handeln, ist falsch.

Das nun unterschriebene Gesetz stellt ein Grundrecht unter Mehrheitsvorbehalt. Hierzu zieht Ilja Schulz den Vergleich zum Demonstrationsrecht: „Zu demonstrieren ist für alle Bürger, insbesondere für Minderheiten, ein Grundrecht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine große oder kleine Gruppe handelt. Würde nur noch die Gruppe eine Genehmigung für eine angemeldete Demonstration erhalten, welche nachweisbar die Mehrheitsmeinung vertritt, ist das Grundrecht aller Bürger abgeschafft.“

Vertreten wird die Vereinigung bei ihrer Klage durch Bundesinnenminister a.D. Gerhart Baum, welcher schon mehrfach erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Beispielsweise gegen das Luftsicherheitsgesetz und die Online-Durchsuchung.