Vernehmlassung zur Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes in der Schweiz

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Der Schweizer Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes eröffnet. Es handelt sich um eine größtenteils technische Vorlage, die der Infrastruktur der , der technischen Sicherheit und Organisation der gewidmet ist. Der Bundesrat hat zudem den Schlussbericht zur Auslagerung der Aufsicht über den in eine gebührenfinanzierte Organisationsform zur Kenntnis genommen. Die Abklärungen zeigen, dass das Gesamtsystem damit teurer würde und die zusätzlichen Kosten zulasten der Luftfahrtindustrie gingen.

Bei der Vernehmlassungsvorlage handelt es sich um eine vorab technische Revision. Sie zielt darauf ab, das Sicherheitsniveau, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz zu erhöhen. Für die Flugplätze soll ein neues, differenziertes Konzessionierungs- und Bewilligungssystem vorgesehen werden, das die unterschiedlichen Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Anlagen besser berücksichtigt. Die heutige Regelung stellt die Landesflughäfen und Genf rechtlich auf dieselbe Stufe wie die Flugplätze Ecuvillens, Birrfeld oder La Chaux-de-Fonds-Les-Eplatures. Spitallandeplätze, die intensiv genutzt werden oder über ein Instrumentenanflugverfahren verfügen, werden neu ebenfalls als Flugplätze qualifiziert.

Englisch als Funksprache

Im Bereich wird die ausschließliche Verwendung des Englischen in der Radiotelefonie vorgeschrieben. So kann die Gefahr von sprachlichen Missverständnissen vermindert werden. Weiter werden mit einer Änderung des Fernmeldegesetzes Geräte zur Störung von Satellitennavigationssignalen verboten. Geregelt werden betreffend ferner die Bedingungen, unter welchen Skyguide Flugsicherungsdienstleistungen auslagern oder in Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit erbringen kann. Eine Änderung des Mineralölsteuerverwendungsgesetzes soll schließlich neu mehr Flexibilität bei der Verteilung der Gelder aus der Spezialfinanzierung ermöglichen.

Der Bundesrat hat heute zudem den Schlussbericht zur Auslagerung der Aufsicht über den Luftverkehr in eine gebührenfinanzierte Organisationsform zur Kenntnis genommen. Dieser wurde im Rahmen der vom Bundesrat beschlossenen Aufgabenüberprüfung (AÜP) erstellt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Maßnahme beim Bund zwar zu Einsparungen führen, das Gesamtsystem der aber insgesamt verteuern und zusätzliche Kosten zulasten der Luftfahrtindustrie verursachen würde. Auf die Maßnahme soll daher verzichtet werden.

Luftfahrtpolitik der

Mit dem Luftfahrtpolitischen Bericht von 2004 hat der Bundesrat die Leitsätze für die Luftfahrtpolitik bestimmt. Zur Umsetzung bedarf es rechtlicher Anpassungen. Diese erfolgen schrittweise: Die erste Teilrevision des Luftfahrtgesetzes trat am 01. April 2011 in Kraft. Sie schuf u.a. präzisere Rechtsgrundlagen für die Aufsichtstätigkeit des BAZL und regelte die Verwendung von Erträgen aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr für die Mitfinanzierung der Flugsicherungsdienste auf Regionalflughäfen. Bei der nun vorliegenden Vorlage handelt es sich um eine weitere Teilrevision. Die Vernehmlassung dauert bis Ende September 2015.