Drei Jahre lang dauerte der Rechtsstreit, jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Vorauszahlungspflicht im Luftverkehr ist rechtmäßig und bleibt als Zahlungsweise für Flugreisen erhalten. Durch die Zahlung des Tickets bei der Buchung wird den Fluggesellschaften die nötige Planungssicherheit gegeben, um effizient zu arbeiten. Effizient auch im Sinne von Umwelt und des Verbrauchers, wie der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft erläutert, da dieser dadurch von Frühbucherrabatten und günstigen Preisen profitieren kann. Effizient auch im Sinne der Umwelt. Denn so Airlines können so eine möglichst hohe Auslastung ihrer Maschinen erzielen, was zu einer höheren Energieeffizienz und einer besseren Öko-Bilanz des Fluges führt.
„Wir begrüßen das Urteil: Das ist ein Sieg für den Verbraucher“, kommentiert Klaus-Peter Siegloch, Präsident des (BDL). Mit dem Urteil der Karlsruher Richter kann auch in Deutschland weiterhin die gängige Praxis angewendet werden, die sich seit Jahrzehnten etabliert hat und weltweit beim Verkauf von Flugtickets zum Einsatz kommt.