Am Samstag, den 25. April 2015, fand am Flughafen Frankfurt eine routinemäßige Betreuungssübung statt. Hierbei übten die Fraport AG und ihre Partner Bundespolizei, Landespolizei und Zoll die Zusammenarbeit im Ernstfall. Die Durchführung einer Übung findet jährlich auf Eigeninitiative der Fraport AG, spätestens aber alle zwei Jahre im Rahmen der Sicherheitsübung der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) statt.
Hintergrund der Übung vom Samstag war ein fiktives Flugzeugunglück am Flughafen Frankfurt. Laut Drehbuch kam eine Passagiermaschine aufgrund eines Defekts am Fahrwerk bei der Landung in Frankfurt von der Bahn ab und verunfallte. Inhalt der Übung war es, die unverletzten Fluggäste sowie die Abholer im Terminal räumlich vom laufenden Flughafenbetrieb zu separieren, sie zusammenzuführen und in Ersthilfe psycho-sozial zu betreuen. Geübt wurden dabei die Verfahrensabläufe zwischen einzelnen Fraport-Fachabteilungen sowie die Schnittstellen der beteiligten Behörden.
Die Übung fand in der Zeit zwischen 11:00 und 17:00 Uhr statt. Die Ergebnisse werden evaluiert und dienen der weiteren Aus- und Fortbildung. In den Terminals kam es allenfalls punktuell zu Beeinträchtigungen, der Flugbetrieb am Flughafen Frankfurt war nicht betroffen.