Die eurpäische Flugaufsichtsbehörde EASA ändert die lockert die Vorschriften zur Handy-Nutzung an Bord. Sie genehmigt den Fluggesellschaften, den Passagieren den Gebrauch von PED (Portable Electronic Devices) während des gesamten Fluges zu erlauben. Vorraussetung dafür ist eine Sicherheitsprüfung. Zu solchen PED gehören sämtliche elektronischen Geräte, die der Passagier mit an Bord nimmt. Damit können Passagiere ihre Handy, Smartphone, Tablet, Laptop, E-Reader, MP3-player usw, die ganze Reise über eingeschaltet lassen, ohne dass diese in den "Flugzeugmodus" geschaltet werden müssen.
Mit diesem letzten Schritt bei der Änderung der Vorschriften wird nun eine "gate-to-gate" Kommunikation und WiFi-Dienste für die Passagiere möglich. Es bleibt allerdings jeder Airline freigestellt, ob sie den Gebrauch von PED erlauben will. Wenn sie das tut, muss sie zuvor eine Sicherheitsprüfung durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Flugzeugsysteme in keiner Weise von den Funksignalen der Handys und PED beeinflusst werden. Es können also immer noch Unterschiede unter den Airlines entstehen, ob und wann man sein Handy nun anschalten darf.
Die neuen Vorschriften folgen den letzten Änderungen der EASA vom Dezember 2013, bei denen die Nutzung von Handys, Tablets usw. in fast allen Phasen des Fluges für zulässig erklärt wurden, sofern sie sich im "Flight Mode" (Flugzeugmodus) befänden.