Ju-52 darf wieder zum Flugtag fliegen

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Nach dem einer Ju-52 am 04. August haben sich bis jetzt keine Hinweise auf ein generelles technisches Problem dieses Flugzeugtyps ergeben. Die Dübendorfer JU-Air will am Freitag den Flugbetrieb mit ihren beiden Oldtimerflugzeugen vom Typ Junkers Ju-52 wieder aufnehmen.

Solange zum Unfall noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, hat das zuständige Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL die Aufsicht bei der JU-Air erhöht. Für die Aufnahme des Flugbetriebes muss die JU-Air aber zuerst vorsorgliche Maßnahmen des BAZL treffen. Drei des historischen Typs waren bis in die 1980er Jahre bei der Schweizer Armee im Dienst. Danach wurden sie von einer Initiative für touristische durch die Ju-Air weiterbetrieben.

Dramatischer in den Bergen

Eine Ju-52 stürzte am 04. August in den Schweizer Bergen ab. Die 20 Insassen und erfahrenen Piloten kamen ums Leben. An dem Tag war es sehr heiß, die Luft daher dünn und die Motorleistung könnte dadurch beeinträchtigt gewesen sein. Das befand sich zudem in über 2.500 Metern Höhe als es nach Berichten eine 180°-Kurve geflogen sei – was auch Geschwindigkeit kosten kann. All dies könnte auf einen Strömungsabriss (Stall) hindeuten. Ebenso, dass das dreimotorige laut erster Hilfskräfte nahezu senkrecht zu Boden ging.

Nach dem Absturz einer Junkers hat das BAZL mit der JU-Air und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST die Situation analysiert. Daraus folgten keine Anhaltspunkte auf ein generelles technisches Problem bei der Ju-52, das ein Grounding der restlichen Schweizer Ju-52-Flotte rechtfertigen würde. Die Untersuchung der SUST kann aber bis zu einem ersten Zwischenergebnis noch mehrere Wochen bis Monate andauern. Sollte sich während dieser Zeit ein Hinweis auf ein technisches Problem ergeben, würde das BAZL die Lage neu beurteilen und allenfalls ein Flugverbot aussprechen.

Maßnahmen zum weiteren Flugbetrieb der Ju-52

Bis weitere Erkenntnisse aus der Unfalluntersuchung vorliegen, muss die JU-Air vorsorgliche Maßnahmen des BAZL umsetzen: Erstens verlangt das BAZL, dass vorläufig bei Flügen eine Minimalhöhe eingehalten werden muss, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe liegt. Zweitens müssen die der JU-Air ab sofort einen GPS-Datenaufzeichungsgerät mitführen, das jeden Flug aufzeichnet und eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute erlaubt. Drittens sollen die während des Fluges zudem angeschnallt bleiben und nicht mehr frei im Flugzeug zirkulieren können. Dies gilt auch für Besuche im Cockpit während des Fluges.

Diese vorsorglichen Maßnahmen müssen von der JU-Air vor Aufnahme des Flugbetriebes umgesetzt werden. Die JU-Air hat dem BAZL bereits zugesichert, dass sie diese Auflagen entsprechend umsetzen wird. Sollten sich aus der laufenden Sicherheitsuntersuchung der SUST weitere Maßnahmen abzeichnen, behält sich das BAZL vor, zusätzliche Sofortmaßnahmen zu verfügen.

Ju-52 fliegt auf den Flugtagen Soest

Bestürzt und tieftraurig wurde die Nachricht vom Absturz der Ju-Air-Maschine auch in Soest / Bad Sassendorf aufgenommen. Die Organisatoren der Flugtage auf dem haben in alle Richtungen haben Gespräche geführt, so auch mit den Kameraden der Ju-Air gesprochen. Als für die Ju-Air feststand, dass ab dem 17. August der reguläre Flugbetrieb aufgenommen würde, konnte damit die Ju-52 wie geplant für den Flugtag zur Verfügung stehn.

Die Flugtage starten am 18. und 19. August jeweils um 10:15 mit Modellfliegern. Die Rundflüge mit der Ju-52 starten jeweils um 11:00 Uhr. Dazu gibt es Flugshows, Schnupperflüge ( Stearman) mit Motor- und Segelflugzeugen und viele historische Klassiker zu sehen, von Acroteam Meschede mit drei Pitts Doppeldeckern (flying display), bis zu Yak 52TD (flying display).