Luftverkehr in Deutschland: Raum für Optimierungen

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Das starke Wachstum des Luftverkehrs stößt in vielen Teilen Europas an Kapazitätsgrenzen. Daher gilt es, neben temporären und lokalen Sonderfaktoren für Verspätungen und Flugausfälle auch strukturelle Ursachen zu bewältigen.

Auf Initiative des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie der Freien und Hansestadt Hamburg haben Bund, Länder, Fluggesellschaften, Flughäfen, Flugsicherungsorganisationen und Verbände am 05. Oktober 2018 gemeinsam Maßnahmen vereinbart, um für den deutschen eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit, eine höhere Zuverlässigkeit, eine verbesserte Pünktlichkeit und den Abbau von Engpässen bei gleichzeitiger Gewährleistung des hohen Sicherheitsniveaus zu erreichen.

Weg für Wachstum frei machen

Alle Beteiligten haben in der Zwischenzeit umfangreiche strukturelle, organisatorische und finanzielle Anstrengungen zur Umsetzung des Maßnahmenpakets unternommen. Hierzu gehören unter anderem die Bereitstellung von Reservekapazitäten, die Optimierung von Flugplänen und Bodenzeiten sowie personelle Maßnahmen bei der . Die Bundesregierung hat das Problem der gestiegenen Flugverspätungen auch zum Gegenstand der Beratungen des EU-Verkehrsministerrats im Dezember 2018 in Brüssel gemacht und bei den übrigen EU-Mitgliedsstaaten breite Unterstützung für den vorgestellten Maßnahmenkatalog erhalten.

Kurzfristige Maßnahmen

Der Umsetzungsprozess der einzelnen Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des Luftverkehrs haben kurz-, mittel- und langfristigen Charakter. Da für die bevorstehende Sommerflugplanperiode 2019 mit einem weiteren Wachstum des Luftverkehrsaufkommens in Deutschland und Europa zu rechnen ist, können die bereits ergriffenen kurzfristigen Maßnahmen durch dieses Wachstum teilweise kompensiert werden. Die mittel- und langfristigen Maßnahmen werden einem Überwachungsprozess unterzogen und in den folgenden Flugplanperioden schrittweise ihre Wirkungen entfalten.

Generell gilt, dass alle Beteiligten die Umsetzung der Maßnahmen weiter vorantreiben, damit z. B. die Kapazitäten im Luftraum erhöht werden, aber auch den Verbraucherinteressen bei Verspätungen und Annullierungen umfassend Rechnung getragen wird. Das bisherige Umsetzungsergebnis des hochrangigen Treffens „Fortschrittstreiber Luftfahrt: Ein Schwerpunkt der deutschen Verkehrspolitik“ stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

Bund und Länder

  • Single European Sky: Überarbeitung des Regulierungsrahmens (Maßnahme 1) – Die Bundesregierung hat mit den kommenden EU-Ratspräsidentschaften (Finnland und ) die Überlegungen zur Überarbeitung des europäischen Regulierungsrahmens für den „Single European Sky“ auf den Weg gebracht. Ziel ist eine Steigerung der Flugsicherungskapazitäten durch eine Neujustierung des Regulierungssystems (bessere Wirksamkeit) und die Unterstützung der Einführung neuer Technologien zur Erleichterung der Flugverkehrskontrolltätigkeit. Die Bundesregierung beabsichtigt, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im nächsten Jahr die Verhandlungen im Rat der Europäischen Union über einen von der Europäischen Kommission erwarteten Vorschlag zur Revision des Regulierungsrahmens mit Priorität voranzutreiben.
  • Erhöhung der Flugsicherungskapazitäten im europäischen Luftraum (Maßnahme 2) – Die Bundesregierung hat sich in europäischen Expertengremien für eine Erhöhung der Flugsicherungskapazitäten im europäischen Luftraum eingesetzt. Ziel ist eine wirkungsvollere grenzüberschreitende Zusammenarbeit, ein flexiblerer, sektorenübergreifender Einsatz von Fluglotsen sowie eine stärkere Automatisierung der Flugsicherungsdienste. Nach den Wahlen zum Europäischen Parlament und der Neubildung der Europäischen Kommission werden diese Bemühungen weiter intensiviert.
  • Weiterentwicklung der Flughafenentgeltordnung (Maßnahme 3) – Bund und Länder unterstützen die Flughafenbetreiber dabei, über eine entsprechende Gestaltung der Entgeltordnungen Anreize für die Luftfahrtunternehmen nicht nur zur Nutzung lärmarmer , sondern auch zur Steuerung der Verteilung der Flugbewegungen an den Tagesrandzeiten; dabei sollen Starts und Landungen, die verspätungsbedingt außerhalb der slotkoordinierten Betriebszeiten durchgeführt werden, nicht von Rabatt- oder Förderprogrammen in den Entgeltordnungen profitieren können. Die Umsetzbarkeit dieser Ziele wird schrittweise im Rahmen zukünftig anstehender Verfahren geprüft.
  • Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung (Maßnahme 4) – Die Bundesregierung beteiligt sich an einer von der Europäischen Kommission beauftragten Studie zur Revision der EU-Passagierrechte-Verordnung. Mit den Ergebnissen der Studie, die für Ende des Jahres angekündigt sind, wird eine breite Datenbasis vorliegen, auf deren Grundlage die Verhandlungen zur Verbesserung der EU-Fluggastrechte-Verordnung weitergeführt werden können. Die Bundesregierung wird die Verhandlungen im EU-Ministerrat unterstützen und sich erforderlichenfalls während der deutschen Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr aktiv um einen Abschluss bemühen.
  • Intermodale Anbindung der internationalen Verkehrsflughäfen (Maßnahme 5) – Zusätzlich zu den bestehenden Anbindungen der Flughäfen Frankfurt, und Düsseldorf an das ICE-Netz der Bahn wird nach Fertigstellung der Hochgeschwindigkeitsstrecke Stuttgart-Ulm auch der Flughafen Stuttgart über eine attraktive Anbindung an das Schienen-Fernverkehrsnetz verfügen. Zur Anbindung des Flughafens München ist ein zweigleisiger Ausbau (Fernbahngleis des Erdinger Ringschlusses) Erding (neu) – Flughafen-Bahnhof vorgesehen. Die bahnseitige Anbindung des Flughafens BER ist fertiggestellt und mit Aufnahme des Terminalbetriebs einsatzbereit. Mit der neuen, auf das Jahr 2035 ausgerichteten Verkehrsprognose im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung wird eine eigenständige Luftverkehrsprognose erstellt, welche die bedarfsgerechten Planungen für eine weitere intermodale Anbindung der Flughäfen verbessert.
  • Begutachtung der Organisation der Luftsicherheit (Maßnahme 6) – Der Bundesrechnungshof nimmt zurzeit eine Prüfung des Themas „Steuerung und Durchführung von Luftsicherheitskontrollen“ vor. Zudem wird zusätzlich zur Prüfung durch den Bundesrechnungshof eine ergänzende Begutachtung initiiert. Die Erteilung eines Auftrages für das von den Koalitionsfraktionen gewünschte ergänzende Gutachten steht bevor.
  • Weiterentwicklung der Passagier- und Handgepäckkontrolltechnik (Maßnahme 7) – Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie die Bundespolizei sorgen dafür, dass an deutschen Flughäfen ein Höchstmaß an Sicherheit, auch durch den Einsatz modernster Kontrolltechnik gewährleistet wird. Dabei werden Auswirkungen auf Durchsatzzahlen und den Passagierkomfort berücksichtigt. Neue Abläufe sollen zukünftig die Kontrollen schneller und zuverlässiger gestalten. Eine Einführung der Computertomographie-Technik in der Handgepäckkontrolle ist möglich, sobald diese zugelassen ist. Dadurch werden weitere Verbesserungen der Detektionseigenschaften und eine Beschleunigung der Kontrollprozesse erwartet. Bei dem durch die Bundespolizei aktuell geschlossenen Rahmenvertrag für Fluggastkontrollstellen werden neue technische Komponenten mit den bisherigen Kontrollstellenmodulen baukastenartig kombiniert, so dass diese nach den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten der jeweiligen Flughäfen flexibel variiert und optimal angepasst werden können.
  • Optimierung des Personaleinsatzes bei den Grenzkontrollen (Maßnahme 8) – Aktuell werden an sieben deutschen Flughäfen insgesamt 200 EasyPASS-Kontrollspuren betrieben. Darüber hinaus sind die Erstausstattung der Flughäfen Stuttgart und Hannover sowie zusätzliche Installationen an den Flughäfen Frankfurt/Main, München, Düsseldorf und Berlin-Schönefeld mit EasyPass-Kontrollstellen vorgesehen. Der Prozess zur Optimierung des Personaleinsatzes an den Grenzkontrollstellen der Flughäfen wird unabhängig davon regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben.

Flugsicherungsorganisationen

  • Verlagerung von Flügen in niedrigere Flughöhen (Maßnahme 9) – Kurzfristig wurden bereits 2018 insbesondere Kurzstreckenflüge mit Unterstützung des Europäischen Netzwerk-Managers (EUROCONTROL) in niedrigere Flughöhen verlagert (im Oktober und November zwischen 350 und 500 Flüge pro Tag), um den oberen Luftraum zu entlasten. Es ist geplant, auch in diesem Jahr während der verkehrsintensiven Zeit (von voraussichtlich 25. April bis 06. November 2019) diese Maßnahme in erweiterter Form fortzuführen.
  • Entlastung der Fluglotsen von Sonderaufgaben (Maßnahme 10) – Die DFS Deutsche GmbH (DFS) hat ihre Personalplanung so überarbeitet, dass mehr Fluglotsen für das operative Geschäft zur Verfügung stehen. Die DFS rekrutiert ihre Ausbilder nun verstärkt extern, damit mehr Fluglotsen für die Luftraumkontrolle zur Verfügung stehen. Lotsen werden von solchen Sonderaufgaben entlastet, die nicht unbedingt zur Betriebsdurchführung erforderlich sind. Projekte, die es erfordern, Fluglotsen aus dem operativen Geschäft herauszunehmen, werden nach Dringlichkeit bewertet und soweit sinnvoll zurückgestellt, damit die Lotsen für die Luftraumkontrolle zur Verfügung stehen.
  • Erhöhung der Planungssicherheit durch „fly as filed“ (Maßnahme 11) – Fluglotsen bei Eurocontrol und DFS wurden angehalten, Piloten künftig keine Einzelfreigaben mehr zu erteilen, sondern sie auf jenen Strecken zu führen, die mit dem ersten eingereichten Flugplan übermittelt wurden („fly as filed“). Damit können die berechneten und in den einzelnen Sektoren erwarteten Verkehrsmengen eingehalten werden und ungewollte Kapazitätsschwankungen vermieden werden.
  • Stärkere Bündelung und Standardisierung von Verkehren (Maßnahme 12) – Die Hauptverkehrsströme über Deutschland werden durch Eurocontrol und DFS künftig stärker standardisiert, sowohl hinsichtlich der Strecken als auch der Fluggeschwindigkeiten. Komplexe Profile (Verkehrsbündelungen und Kreuzungen) werden dadurch entzerrt.
  • Ausnutzung der maximalen Ausbildungskapazität (Maßnahme 13) – Die Zahl der Lotsen-Auszubildenden wurde bei der DFS wesentlich erhöht und liegt nun bei der maximal möglichen Auslastung von 122 Auszubildenden pro Lotsenjahrgang. Derzeit befinden sich 221 Personen in der mehrjährigen Fluglotsenausbildung. Die DFS wird die Ausbildungskapazität ab 2020 auf 146 Lotsennachführungen anheben. Zudem wird geprüft, ob auch die Ausbildungskapazitäten in anderen Ländern für deutsche Fluglotsen genutzt werden können. Darüber hinaus wurden bislang 36 zusätzliche ausgebildete Lotsen aus dem europäischen und internationalen Ausland rekrutiert.
  • Flexibilisierung des Fluglotseneinsatzes (Maßnahme 14) – Langfristig soll durch ein einheitliches Flugsicherungssystem in allen Kontrollzentralen die Flexibilität der Personaleinsatzplanung gesteigert werden. Darüber hinaus wird aktuell geprüft, inwiefern vorhandenes Personal im operativen Dienst auf Basis freiwilliger Überstunden häufiger bzw. länger eingesetzt werden kann. Eine entsprechende betriebliche Vereinbarung für das Kontrollzentrum Maastricht (Eurocontrol) steht kurz vor dem Abschluss. Eine Vergrößerung der Sektoren im oberen Luftraum ist geplant. Hierdurch wird eine flexiblere Personaleinsatzplanung ermöglicht und einer Bildung von Personalengpässen vorgebeugt.

Flughäfen

  • Verbesserte Zuführung der zu allen Kontrollstellen (Maßnahme 15) – Dort, wo mehrere Luftsicherheitskontrollstellen zu denselben Terminalbereichen auf der Luftseite führen, stellen die Flughafenbetreiber jetzt durch eine verbesserte Passagiersteuerung mittels elektronischer Anzeigen, Flughafen-Apps oder Einweiser sicher, dass die Kontrollstellen möglichst gleichmäßig ausgelastet sind. In Situationen, in denen an mehreren Kontrollspuren Engpässe mit langen Wartezeiten entstehen, wird die Zuführung der gleichermaßen verbessert über alle Kontrollspuren einschließlich der sog. Fast-Lane-Spuren.
  • Monitoring von Verspätungen und Optimierung der Vorfeldorganisation (Maßnahme 16) – Fluggesellschaften und Flughäfen überwachen inzwischen kontinuierlich Verspätungen und deren Gründe. Von Fluggesellschaften gelieferte Daten an das Central Office for Delay Analysis (CODA, angesiedelt bei EUROCONTROL), werden dort ausgewertet. Durch CODA werden auf Monats-, Quartals- und Jahresebene Berichte angefertigt. Zusätzlich liefern Flughäfen Verspätungsdaten an die Performance Review Unit (PRU) von EUROCONTROL. Die Flughäfen überwachen tagesaktuell die betriebliche Entwicklung, um bei Abweichungen vom Tagesplan mögliche Konflikte aufzulösen und Verspätungen entgegenzuwirken. Sie führen eine Klärung der Verspätungshintergründe (Delay Code Clearing) durch, aus denen standortbezogene Maßnahmen zur Optimierung der Pünktlichkeitssituation abgeleitet werden.
  • Bereitstellung von zusätzlichen Flächen für (Maßnahme 17) – Der Bedarf an Flächen für die wird an den verschiedenen Flughafen-standorten im Rahmen des Standortdialogs erörtert. Nachhaltige Lösungen müssen vor allem auf eine effizientere und produktivere Nutzung der Flächen setzen. Wo erforderlich, wurden neue Flächen geschaffen bzw. umgewidmet, um Kontrollstellen zu erweitern, z. B. an den Flughäfen Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Leipzig/Halle.
  • Personalverstärkung bei Flughäfen und Bodenverkehrsdienstleistern (Maßnahme 18) – Die Flughäfen haben über das normale Verkehrswachstum hinaus sowohl im Bodenverkehrsdienst als auch im Terminal- und Sicherheitsdienst insgesamt über 3.000 Beschäftigte außer Plan eingestellt.

Fluggesellschaften

  • Optimierung der Prozesse beim Turnaround (Maßnahme 19) – Es wurden Tests durchgeführt, ob die Betankung und das Boarding von Flugzeugen gleichzeitig stattfinden können, um bei Verspätungen Zeit beim „Turnaround“ zu kompensieren. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet, und zum Sommerflugplan 2019 soll, wo dies möglich ist, die Maßnahme in den Betrieb überführt werden. Auch die Einführung einer Smartphone-App wurde geprüft. Damit kann der gesamte „Turnaround“-Prozess transparent in Echtzeit dargestellt werden, so dass allen Beteiligten die relevanten Informationen jederzeit zur Verfügung stehen. Dies ermöglicht eine schnelle und effiziente Kommunikation und reduziert Abstimmungsprobleme zwischen den Akteuren.
  • Überarbeitung von Flugplänen (Maßnahme 20) – Für den Sommerflugplan 2019 wird die Anzahl der Reserveflugzeuge deutscher Fluggesellschaften verdoppelt und die entsprechende Anzahl Reservecrews eingeplant. Darüber hinaus haben die Fluggesellschaften ihre Flugpläne sowie die Flug- und Bodenzeiten überprüft. Wo sich durch die Verlängerung der planmäßigen Flugzeiten und der Bodenzeiten Puffer einbauen lassen, um Verspätungen besser auffangen zu können, setzen die Fluggesellschaften dieses um. Des Weiteren entzerren die Fluggesellschaften ihre Flugpläne, um besonders verspätungsträchtige Zeiträume zu entlasten und den Flugbetrieb zu stabilisieren. Auch werden zeitkritische inner-deutsche und europäische Verkehre getrennt, um Folgeverspätungen durch Probleme in anderen Lufträumen zu vermeiden. Besonders verspätungsanfällige Flüge, deren Landung bislang kurz vor Einsetzen eines Nachtflugverbots geplant war, werden zeitlich nach vorne verlagert.
  • Verzicht auf Entladung von unbegleitetem Gepäck (Maßnahme 21) – Eine von den deutschen Fluggesellschaften vorgenommene Prüfung von europarechtlichen Vorgaben zum Verzicht auf die Entladung von unbegleitetem Gepäck hat ergeben, dass die gesetzlich möglichen Verfahren zur Gepäckausladung nicht immer praktikabel sind, da teilweise Bilder des Gepäcks von Transferpassagieren hier nicht vorliegen. Aufgrund des hohen Anteils an Transferpassagieren an deutschen Flughäfen hält die Luftverkehrswirtschaft eine Anpassung der europäischen Rechtsgrundlage für erforderlich, um eine praktikable Lösung zu etablieren, der zufolge als sicher einzustufendes Gepäck nicht mehr ausgeladen werden muss.
  • Verbesserung der Kundeninformation bei Verspätungen und Annullierungen (Maßnahme 22) – Die Fluggesellschaften haben die technischen Lösungen zur Information der Kunden über Verspätungen und Annullierungen (unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien und des Internets) verbessert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Information der Kunden über den Flugstatus sowie individuelle Hinweise über e-Mail, SMS und Apps an solche Kunden, deren Kontaktdaten der Fluggesellschaft bekannt sind und verwendet werden dürfen.
  • Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Kunden (Maßnahme 23) – Fluggesellschaften bieten den Kunden über ihre Internetseiten zentrale Kontaktstellen für eine vereinfachte und unbürokratische Anmeldung ihrer Reklamation sowie für Umbuchungen und Erstattungen. Die Informationen zu den Fluggastrechten und zur Möglichkeit einer Schlichtung werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften sichtbarer dargestellt.
  • Vorausschauende Wartung (Maßnahme 24) – Zur Vorbereitung auf den Sommerflugplan 2019 ergreifen Fluggesellschaften Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen, die eigentlich in den Sommermonaten fällig sind, werden zum Teil schon in die weniger verkehrsträchtigen Wintermonate vorgezogen. Es wird mehr Personal eingestellt, um genügend Ressourcen für die Durchführung von Wartung und Reparatur zur Verfügung zu haben. Prozesse wie Lagerwirtschaft und Materialversorgung werden optimiert, damit bei technischen Problemen schnell auf die richtigen Ersatzteile zugegriffen werden kann.

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