Die von Flughafenchef Hartmut Mehdorn angesichts des Korruptionsverdachts gegen einen leitenden Mitarbeiter der FBB eingesetzte Taskforce hat heute dem Aufsichtsrat ihren Zwischenbericht vorgelegt. Demnach haben sich die Verdachtsmomente gegen den ehemaligen Flughafenmitarbeiter erhärtet. "Es geht dabei um vertikale Preisabsprachen und Kick-Back-Abreden sowie um horizontale Preisabsprachen zwischen verschiedenen Bietern.", so heißt es in dem Bericht. Eingangs hatten sich die Untersuchungen auf Absprachen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (sogenannte vertikale Preisabsprachen) konzentriert.
Die Taskforce stieß jedoch auch auf Indizien für Preisabsprachen zwischen einzelnen Bietern (sogenannte horizontale Absprachen). Inwieweit hier eine Strafbarkeit der handelnden Personen vorliegt, kann die FBB derzeit nicht abschließend feststellen.
Horizontale Abreden: Staatsanwaltschaft dehnt Ermittlungen aus
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen jedoch bereits auf Absprachen von Bietern untereinander ausgedehnt. Die Taskforce nahm für ihren Bericht Verträge, Unterlagen aus dem Vergabeverfahren sowie weitere Dokumente in Augenschein. Ergänzend wurde mit beteiligten Personen eine Vielzahl von Interviews zur Klärung der Sachverhalte geführt. Auswirkungen auf Kosten und Termine noch nicht sicher absehbar
Die Taskforce kommt in ihrem Bericht zu weiteren Ergebnissen: Die Auswirkungen auf Kosten und Termine sind derzeit noch nicht sicher absehbar. Klar sei jedoch, dass eine große Zahl notwendiger Planungsvergaben nur verzögert erfolgen könne. Die FBB wird Schwachstellen in der eigenen Organisation abstellen und die Aufbauorganisation anpassen. Insbesondere das Regelwerk für die Beschäftigung von Fremdkräften wird überarbeitet. Die abgeschlossenen Planerverträge bleiben zunächst wirksam. Die weitere Tätigkeit hänge laut Taskforce jedoch davon ab, "ob eine so genannte Selbstreinigung durch die betroffenen Unternehmen stattfindet".
Mehdorn sagte nach der Aufsichtsratssitzung: "Die Ergebnisse der Taskforce zeigen, dass das Flughafenprojekt nicht ohne Schrammen durch diesen Korruptionsverdachtsfall kommt. Der Ex-Kollege hat mit seinem Tun dem Unternehmen massiv geschadet. Dennoch war die Einsetzung der Taskforce der richtige Schritt zur Aufarbeitung des Falls. Wir werden künftig noch vorsichtiger bei den Auftragsvergaben vorgehen müssen. Das kostet Zeit, ist aber unvermeidlich."
Gespräch mit einem Planer brachte Stein ins Rollen
Die FBB hat die Ergebnisse der Taskforce-Untersuchungen der in diesem Fall ermittelnden Schwerpunktstaatsanwaltschaft Neuruppin übergeben. Die Taskforce setzt sich zusammen aus flughafeninternen Juristen und Revisoren, externen Juristen, Antikorruptionsspezialisten sowie dem Unabhängigen Beobachter, der die Einhaltung des 2005 zwischen FBB und Transparency International geschlossenen Integritätspaktes überwacht.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte Ende Mai nach einem Hinweis der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Dienstzimmer von zwei Beschuldigten sowie Privaträume des Hauptbeschuldigten in einem Korruptionsverdachtsfall am Flughafen durchsucht. Der Verdacht hatte sich nach einem Gespräch mit dem Repräsentanten eines im Bereich der technischen Planung tätigen internationalen Unternehmens ergeben. Die Staatsanwaltschaft spricht mittlerweile von einem "klassischen Modell von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr".
Korruptionsprävention mit externem Spezialisten
Bereits vor Beginn der Bauarbeiten am BER hatte die FBB Anfang 2005 mit der unabhängigen Organisation Transparency International Deutschland e. V. einen Integritätsvertrag zur Vorbeugung gegen Korruption und illegale Absprachen beim Bau abgeschlossen. Als damals bundesweit erstes Unternehmen hatte die Flughafengesellschaft mit Prof. Peter Oettel auch einen unabhängigen externen Beobachter eingesetzt, der seitdem die Einhaltung des Integritätsvertrages überwacht.
2010 verschärfte die FBB ihre Korruptionsprävention noch einmal. Mitarbeiter der Flughafengesellschaft und externe Dritte wie Auftragnehmer, Dienstleister oder Geschäftspartner können sich seitdem mit möglichen Hinweisen und Fragen sowohl an einen internen Antikorruptionsbeauftragten als auch an eine externe Ombudsfrau wenden. Beide gehen Hinweisen und Verdachtsfällen wie z.B. auf Korruption, Betrug, Wirtschaftkriminalität oder Untreue nach.