Nach der coronabedingten Zwangspause von über vier Monaten hebt die niederländische Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines in Dresden nun zunächst fünfmal pro Woche ab. Im September sind sechs wöchentliche Verbindungen geplant, ab Oktober tägliche.
Zum Einsatz kommt eine Embraer 175 von KLM Cityhopper mit den Reiseklassen Europe Business Class und Economy Class inklusive Economy Comfort Zone. In Amsterdam haben die Passagiere aus Dresden Anschluss an das weltweite Streckennetz von KLM und ihrer SkyTeam-Partner.
Stefan Gumuseli, Deutschland-Direktor Air France-KLM:
„Wir freuen uns sehr, dass die Nachfrage nach KLM-Flügen dank aller Maßnahmen, die wir zur Sicherheit unserer Passagiere und Mitarbeiter ergriffen haben, steigt. Daher bauen wir unser Deutschland-Streckennetz wieder auf und können nun auch Dresden wieder mit dem KLM-Drehkreuz Amsterdam-Schiphol und von dort mit der ganzen Welt verbinden. Wir sind sehr glücklich darüber, damit das komplette Deutschland-Streckennetz von KLM nach Amsterdam wieder anbieten zu können.“
Sachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig:
„Die Wiederaufnahme der Flugverbindung ist ein positives Signal für Wirtschaft, Forschung und Tourismus in beiden Ländern. Die Niederlande zählen zu den wichtigsten touristischen Märkten für den Freistaat. Darüber hinaus werden unsere wirtschaftlichen Beziehungen – insbesondere zur Region Brabant – immer enger. Bei Unternehmerreisen in die Niederlande habe ich jedes Mal gespürt, wie groß das Interesse an Kooperationen mit Sachsens Unternehmen und Forschungseinrichtungen ist, z. B. auf den Gebieten E-Mobilität und Mikroelektronik sowie bei Smart-City-Lösungen. Die direkte Flugverbindung wird die Zusammenarbeit zwischen Sachsen und den Niederlanden weiter beflügeln.“
Am 16. Mai 2016 nahm KLM Royal Dutch Airlines Dresden als zehnte Destination in Deutschland in ihren Flugplan auf.
Schutz der Gesundheit hat oberste Priorität
Die Mitteldeutschen Flughäfen haben umfangreiche Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz von Fluggästen, Besuchern, Partnern und Mitarbeitern getroffen. Das Maßnahmenpaket basiert auf den Vorgaben der zuständigen Behörden und orientiert sich an den Empfehlungen des Flughafenverbandes ADV.
In den Terminals muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch bei Airlines besteht in der Regel die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Über die geltenden Bestimmungen sollten sich Fluggäste im Voraus bei ihrer Fluggesellschaft informieren.
Zu den weiteren Vorkehrungen zählen Trennscheiben an den Check-in-Schaltern und bei der Bordkartenkontrolle und Desinfektionsmittelspender in den Terminals. Via Monitore, Hinweisschilder, Durchsagen und Markierungen sorgt die Flughafengesellschaft für die laufende Information der Fluggäste zu den Verhaltens- und Hygienevorschriften.