Streik der Lufthansa-Piloten Anfang April – Osterferien vorerst nicht betroffen

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In der Urabstimmung vom 20.03.2014 hatten die Piloten der , und Germanwings ein klares Signal gesetzt: Sie votierten mit 99,1 Prozent dafür, nötigenfalls mittels Arbeitskampf, einen neuen Tarifvertrag "Übergangsversorgung" durchzusetzen. Auch zukünftig soll es Piloten, die über Jahrzehnte den hohen Belastungen ihres Berufes ausgesetzt sind, möglich sein, vorzeitig und selbstbestimmt aus dem Berufsleben auszuscheiden.

"Unsere Tarifkommission hat der gegenüber erklärt, dass sie bereit ist, eine Deckelung der Kosten für die Übergangsversorgung zu vereinbaren. Dieser konstruktive Vorschlag ist aus Sicht der VC durchaus geeignet, sich zu einigen", sagte Ilona Ritter, VC-Vorsitzende für Tarifpolitik.

Piloten Anfang April im

Auf Initiative der VC fanden in den letzten Tagen mehrere Treffen mit der Lufthansa statt. Bedauerlicherweise hat Lufthansa die Vorschläge der VC nicht ernsthaft aufgegriffen. Infolgedessen haben Vorstand und Vorsitzende Tarifpolitik der VC die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen beschlossen.

Die VC wird ihre Mitglieder vom 02. April 00:00 Uhr bis 04. April 23:59 Uhr zum bundesweiten Arbeitskampf zur Durchsetzung eines neuen Tarifvertrages Übergangsversorgung aufrufen. "Der von uns angekündigte Verzicht, die nicht mit Arbeitskämpfen zu belasten, wurde anscheinend vom Management nicht als Zeichen unseres Verantwortungsbewusstseins gegenüber den Urlaubsreisenden verstanden. Wir lassen uns von Lufthansa nicht hinhalten", so Ritter.

Streikmaßnahmen stellen für die VC immer eine Ultima Ratio dar und man bedauere die Beeinträchtigung für die Kunden der Lufthansa. Das Management der Lufthansa habe aber die Mittel, diese noch zu verhindern, so die VC.

in den vorerst ausgeschlossen

Derzeit schließt die VC weitere Maßnahmen mit Rücksicht auf die Kunden bis nach Beendigung der Osterferien aus. Das beeinträchtige jedoch nicht die Entschlossenheit der Gewerkschaftsmitglieder, die Lufthansa dazu zu bewegen, ein verhandlungsfähiges Angebot zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages Übergangsversorgung zu unterbreiten.