Flughafen Berlin: 6. Nachtrag für Fluggastterminal

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Die GmbH hat heute wie geplant den 6. Nachtrag zur Baugenehmigung für das Fluggastterminal des BER beim Bauordnungsamt des Landeskreises Dahme-Spreewald eingereicht. Damit hat die Flughafengesellschaft einen weiteren übergeordneten Meilenstein auf dem Weg zur Eröffnung des Flughafens in der zweiten Jahreshälfte 2017 erreicht. In dem rund 10.000 DIN-A-4-Seiten und 50 Ordner umfassenden 6. Nachtrag ist eine Vielzahl von Einzelthemen, die bis zur Inbetriebnahme des BER relevant sind, aufgeführt. Der 6. Nachtrag ist der abschließende Bauantrag für das Fluggastterminal.

Der Antrag umfasst beispielsweise den Einbau von Sicherheitslinien mit Ganzkörperscannern gemäß neuer Richtlinien. Zudem wurden die Schnittstellen der sicherheitsgerichteten Anlagen des Fluggastterminals weiter fortgeschrieben und harmonisiert.

Im Zuge der Bearbeitung und Prüfung der Antragsunterlagen des 6. Nachtrags durch das Bauordnungsamt in Königs Wusterhausen werden weitere Dokumente eingereicht. Dies sind unter anderem die Berichte der Planprüfung der sicherheitsrelevanten Anlagen der Sicherheitsstromversorgung und der Sicherheitsbeleuchtung.

Die noch nötigen Umplanungen für die Anlieferhöfe Nord und Süd werden dem Bauordnungsamt im Rahmen des Ende April 2015 eingereichten 5. Nachtrags zur Baugenehmigung nachträglich angezeigt.