Mehdorn zum OVG-Urteil: Schallschutzmaßnahmen nicht realisierbar

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Die GmbH reagiert mit Unverständnis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zum Schallschutz. Die Richter entschieden heute, dass die Umsetzung des Schallschutzprogramms im Tagschutzgebiet nicht ausreichend sei.

Hartmut Mehdorn, Vorsitzender der Geschäftsführung der GmbH: "Ich bezweifle, dass das Urteil des OVG den Anwohnern wirklich hilft. Das Schallschutzprogramm der Flughafengesellschaft bietet ein sehr hohes Schutzniveau. Die Forderung des Gerichts ist in weiten Teilen aus lärmphysikalischer Sicht nicht umsetzbar. Es hat zur Folge, dass für viele Anwohner gar keine Schallschutzmaßnahmen realisiert werden können, sondern sie mit Entschädigungen vorlieb nehmen müssen."

Nach Auffassung der Flughafengesellschaft reflektiert das Urteil daher nicht die Ziele des Planfeststellungsbeschlusses, der für die Anwohner einen weitreichenden Schallschutz vorsieht. Die Flughafengesellschaft wird nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.