Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die geplante dritte Start- und Landebahn bestätigt. Nach Auffassung der Richter entspricht der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern den geltenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen und ist demzufolge rechtmäßig. Luftverkehrswirtschaft ist erleichtert.
Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ist erleichtert, dass durch das heutige Urteil zur dritten Startbahn am Münchner Flughafen die Entwicklungschancen für die Luftfahrt nicht versperrt wurden.
16 Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss abgewiesen
Nach fünf Ortsterminen, 41 Verhandlungstagen und einer sehr intensiven Prüfung des rund 2.800 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern hat das Gericht 16 Klagen gegen die behördliche Genehmigung des Projektes abgewiesen.
"Wir haben jetzt die Chance, den Flughafen München als leistungsstarkes internationales Luftverkehrsdrehkreuz weiterzuentwickeln. Dabei werden wir den Dialog mit der Region und den Betroffenen zu allen Fragen der Ausbauplanung jetzt natürlich fortsetzen, " sagt Dr. Michael Kerkloh, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen München GmbH (FMG).
Kapazitäten für kommende Zuwächse im Luftverkehr
"Wenn Deutschland in der Liga der großen Flughäfen weltweit weiter eine Rolle spielen will, brauchen wir dafür ausreichende Kapazitäten. Die dritte Bahn am Münchner Airport ist eine der zentralen Ausbaumaßnahmen für den Luftverkehrsstandort Deutschland. Deshalb ist es so wichtig, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die geplante Erweiterung nach intensiver Überprüfung bestätigt hat, " erklärt Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). "Das gibt uns die Chance, die für die kommenden Jahre erwarteten Zuwächse im Luftverkehr bewältigen zu können", so Siegloch.
"Das Urteil macht deutlich, dass unsere Planungen einschließlich der damit verbundenen umfangreichen Maßnahmen für den Schutz von Mensch und Natur einer minuziösen Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht standhalten", fügte Kerkloh hinzu.