Der Bundesrat hat die Objektblätter für die Flugplätze Winterthur, Schänis und Lodrino verabschiedet. In Lodrino wird der bestehende Heliport mit dem ehemaligen Militärflugplatz zusammengelegt. Die bestehenden Objektblätter für Zweisimmen und Fricktal-Schupfart werden leicht geändert.
Die allgemeinen Ziele und Vorgaben des Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) wurden im Jahr 2000 vom Bundesrat verabschiedet. Dieser SIL bildet die Grundlage für die Entwicklung der Luftfahrt und definiert den künftigen Rahmen für die Bauten und den Betrieb von Flugplätzen. Für jeden Flugplatz werden in einem SIL-Objektblatt verbindliche Aussagen zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung sowie zu Natur- und Landschaftsschutz gemacht.
Private Weiterführung des Militärflugplatzes Lodrino
Der Bundesrat in Bern hat heute die neuen Objektblätter für die Flugplätze Winterthur, Schänis und Lodrino verabschiedet. In Lodrino wird der frühere Militärflugplatz mit dem seit 1993 bestehenden Heliport zusammengelegt und als privates Flugfeld weitergeführt. Die Objektblätter für die Flugplätze Zweisimmen und Schupfart mussten im Bereich Flugplatzperimeter und Hindernisfreifläche leicht angepasst werden.
Die primär von Segelfliegern genutzten Flugplätze Winterthur und Schänis erhalten erstmals ein SIL-Objektblatt. In die Beratungen waren verschiedene Bundesämter, die Standortkantone und die betroffenen Gemeinden eingebunden. Sowohl mit den Kantonen wie mit den Amtsstellen gibt es bei den Objektblättern keine Differenzen.