BDL sieht ungleiche Rahmenbdingungen der Luftfahrtmärkte

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Mit einem Luftverkehrskonzept ergibt sich die Chance, den Luftverkehrsstandort wieder international wettbewerbsfähiger zu machen und ihn für die wachsenden Herausforderungen nachhaltig zu stärken. NRW muss dabei eine wichtige Rolle spielen. Es sei das Ziel der Luftverkehrspolitik, Mobilität bedarfsgerecht anzubieten und dabei Lärm und Klimaemissionen zu begrenzen, erklärte der Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Während andere europäische Staaten, die USA oder die Staaten des Mittleren Osten Ihre Luftverkehrswirtschaft förderten, belege der deutsche Staat die Unternehmen mit Sonderlasten, die es in den Wettbewerbsländern so nicht gebe.

Der BDL-Hauptgeschäftsführer nannte als besonders gravierende Beispiele die Regeln für Luftsicherheitskosten, die Kosten für die und die Luftverkehrssteuer.

  • Die Kosten für die staatlichen Luftsicherheitskontrollen an den Flughäfen müssten in vollständig von den Unternehmen getragen werden, woanders trage diese im Wesentlichen der Staat.
  • Bei der Deutschen stelle der Staat flugsicherungsfremde Kosten, wie etwa die Pensionslasten, den Nutzern in Rechnung, wohingegen im Ausland dies der Staat selber trage.
  • Und schließlich habe die Bundesregierung in einem nationalen Alleingang eine Luftverkehrssteuer eingeführt, was zu massiven Wettbewerbsverzerrungen geführt habe.

Hier müssten unverzüglich Korrekturen vorgenommen werden, damit der Luftverkehrsstandort Deutschland in seiner Wettbewerbsfähigkeit wieder gestärkt werde.