Anlässlich seines 70. Jubiläumsjahres öffnete der Flughafen Zürich am 01. und 02. September 2018 seine Tore. Insgesamt nutzten an den zwei Tagen rund 68.000 Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen des Flughafenbetriebs in all seinen Facetten zu werfen.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Sponsoren und Flughafenpartnern und dank des Engagements von rund 150 Helferinnen und Helfern fand am Flughafen Zürich ein vielseitiger Anlass auf acht Eventflächen statt. Mit einem Jahr Vorlaufzeit haben die Organisatoren neben Flugshows, Ausstellungen, Führungen und Rundfahrten auch verschiedene Konzerte auf die Beine gestellt.
Nächstes Event 2020
Der Aufbau fand in der Vorwoche bei laufendem Flugbetrieb statt und erforderte von allen Beteiligten eine hohe Einsatzbereitschaft. Es wurden unter anderem Zelte mit einem Baukran auf die Zuschauerterrasse B und die Rooftop Lounge auf dem Parkhaus 6 gehievt. Außerdem wurde der Standplatz Tango bei den Werften für eine aviatische Ausstellung mit verschiedenen Flugzeugen, Helikoptern und Flughafenspezialfahrzeugen auf einer Fläche von 22.000 Quadratmetern ausgezäunt und öffentlich zugänglich gemacht. Zur Lenkung der Besucherströme waren rund 120 Zusatzschilder im Einsatz.
Das erste Fazit der Organisatoren ist positiv. Rund 68.000 Gäste besuchten an den beiden Tagen das Erlebniswochenende. Dabei kam es zu keinen nennenswerten Zwischenfällen. Besonders die Flugshows, Führungen und Rundfahrten waren sehr gut besucht. Auf einzelnen Eventflächen musste der Einlass aus Sicherheitsgründen kurzzeitig gestoppt werden, weil die maximale Kapazität erreicht war. Die nächste Ausgabe des Erlebniswochenendes findet voraussichtlich 2020 statt.
Flughafen: Neuer Plan der Sicherheitszone
Für Flughafenhalter besteht gemäß den Vorgaben der ICAO die Pflicht, einen so genannten Sicherheitszonenplan zu erstellen und öffentlich aufzulegen. Wie der Flughafen Zürich mitteilt, stammt der bisher gültige Plan aus dem Jahr 1978 und entspricht nicht mehr den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Er musste komplett überarbeitet werden.
Mit den Gesuchsunterlagen für das Betriebsreglement 2017 (BR2017) kommt der überarbeitete Sicherheitszonenplan in die öffentliche Auflage. Damit ein sicherer und ordentlicher Flugbetrieb gewährleistet werden kann, müssen die Flugrouten im Nahbereich von Flughäfen vor Hindernissen – Gebäude, Masten, Windräder, Bäume, Kräne etc. – freigehalten werden. Auf bestehende Bauten haben die Beschränkungen keine Auswirkungen.
Auswirkungen für Grundeigentümer
Der Sicherheitszonenplan enthält die räumliche Ausdehnung und die Art der Eigentumsbeschränkungen für die Grundeigentümer der Liegenschaften rund um den Flughafen. Von der öffentlichen Auflage des Sicherheitszonenplans an dürfen die Baubewilligungsbehörden keine Baubewilligungen mehr erteilen für Bauten und Anlagen, welche dem Sicherheitszonenplan widersprechen. Der Flughafenhalter kann Ausnahmen gewähren. Auf bestehende Bauten haben die Beschränkungen keine Auswirkungen.
Der bislang gültige Sicherheitszonenplan für den Flughafen Zürich wurde im Jahr 1978 konstruiert und im Jahr 2003 mit dem Südanflug auf die Piste 34 ergänzt. Er weist in Bezug auf die ICAO-Vorgaben verschiedene Mängel auf. Am 27. August 2017 wurde das SIL-Objektblatt basierend auf den geplanten Flugrouten vom Bundesrat festgesetzt. Im Rahmen des SIL-Koordinationsprozesses erfolgte die entsprechende raumplanerische Abstimmung. Der überarbeitete Sicherheitszonenplan wurde vollständig neu konzipiert und umfasst nun sämtliche im BR2017 enthaltenen Flugrouten.