In den kommenden Wochen informieren die zuständigen Gemeinden und Behörden an mehreren Abenden über die Details des neuen Schallschutzprogramms. Eigentümer von Gebäuden haben u.U. Anspruch auf Schallschutz. Nach dem novellierten Fluglärmgesetz von 2010 werden im Umfeld des Flughafens dazu zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone unterschieden.
Nach den Vorgaben des Gesetzes haben Eigentümer von Gebäuden in diesen Zonen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf baulichen Schallschutz, der dann vom Flughafen Stuttgart bezahlt wird. Ansprechpartner für die Erstattung der Kosten ist die jeweilige untere Verwaltungsbehörde, die die Anträge prüft und darüber entscheidet.
Termine für die Informationsabende zum Schallschutz
Stadt Filderstadt, für Filderstadt, Leinfelden, Echterdingen und Stetten:
- Dienstag, 16. April 2013, 19:00 Uhr, Bürgerzentrum Bernhausen, Bernhäuser Hauptstraße 2, 70794 Filderstadt
Stadt Ostfildern, für die Gemeinden Nellingen, Scharnhausen und Plieningen:
- Donnerstag, 18. April 2013, 18:00 Uhr, Kleiner Saal an der Halle, Esslinger Straße 26, 73760 Ostfildern/Nellingen
Landratsamt Böblingen, für Steinenbronn und Schönaich:
- Freitag, 19. April 2013, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Steinenbronn, Stuttgarter Straße 7, 71144 Steinenbronn
Stadt Esslingen, für Berkheim, Denkendorf und Neuhausen:
- Dienstag, 23. April 2013, 18:00 Uhr, Osterfeldhalle Berkheim, Köngener Str. 51, 73734 Esslingen