Der Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH hat sich in seiner heutigen Sitzung erneut mit möglichen Schadensersatzansprüchen gegen die frühere Geschäftsführung des Flughafens befasst. Unter anderem lag dem Aufsichtsrat ein ausführlicher Bericht über die möglicherweise rechtswidrige Bevorzugung und Begünstigung von Mitgliedern des Betriebsrates vor.
Lediglich in zwei Fällen, die viele Jahre zurückliegen, gab es Beanstandungen, die aber ohne Folgen für die Betroffenen bleiben, da Rückforderungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden müssen. Alle übrigen Schadensersatzansprüche werden weiter geprüft. Es drohen keine Ansprüche zu verjähren, da entsprechende Vereinbarungen über den Verzicht auf die Einrede der Verjährung getroffen wurden.