Lärmaktionsplan für Frankfurter Flughafen ausgelegt

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Der Entwurf des Lärmaktionsplans für den ist da und wird von Montag, 3. September, bis Freitag, 5. Oktober, zur Einsicht ausgelegt. Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, den Plan einzusehen und ihre Meinung schriftlich zu äußern.

Der Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden wird an zwei Stellen öffentlich ausgelegt. Zu folgenden Öffnungszeiten ist er im Umweltladen Wiesbaden, Luisenstraße 19, einsehbar: montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr. Darüber montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie mittwochs von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr im Raum für öffentliche Auslagen der Stadtverwaltung, Gustav-Stresemann-Ring 15.

Einsicht und Stellungnahmen online möglich

Zu sehen ist der Entwurf auch im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen”. Über diesen Link kann er ab Montag den 3. September direkt aufgerufen werden.

Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan /Main, können Stellungnahmen bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also den 19. Oktober 2012, eingereicht werden. Hierzu kann man mit Hilfe eines Internetformulars auf Stellung zu nehmen. Innerhalb der genannten Frist nimmt auch das Regierungspräsidium , Wilhelminenstraße 1 bis 3, 64283 , und die Stadtverwaltung Wiesbaden, Schloßplatz 6, 65183 Wiesbaden, unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung” direkt Stellungnahmen entgegen. Nach deren Auswertung wird der aufgestellte Lärmaktionsplan bekannt gemacht und ist dann verbindlich.

Für Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Starts und Landungen im Jahr sind Lärmaktionspläne durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtend.