Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, dass der Militärflugplatz Dübendorf künftig einerseits als ziviles Flugfeld mit Bundesbasis genutzt und andererseits auf einem Teil des Areals ein Innovationspark ermöglicht werden soll. Dazu müssen die Sachpläne des Bundes für die militärische und zivile Luftfahrt angepasst werden. Für beide Prozesse beginnt heute die Anhörung der Behörden und am 24. August das Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung. Bund und Kanton haben die Behörden der betroffenen Gemeinden heute über beide Prozesse informiert.
Am 03. September 2014 hat der Bundesrat entschieden, den Militärflugplatz Dübendorf künftig als ziviles Flugfeld und als Basis für die Helikopter der Luftwaffe zu nutzen. Eine Mitbenützung der Piste wird für die Armee möglich sein. Zudem soll auf einem Teil des Areals die Errichtung des Hub-Standorts Zürich des nationalen Innovationsparks ermöglicht werden.
Weniger Lärm und Planbarkeit für Siedlung
Zur Umsetzung des Bundesratsbeschlusses müssen die entsprechenden Sachpläne des Bundes – der Sachplan Militär (SPM) und der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) – angepasst werden. Heute begann die Anhörung des Kantons Zürich und der betroffenen Gemeinden zu den beiden Sachplanänderungen. Vom 24. August bis 23. September erhält dann die Bevölkerung Gelegenheit, sich zu den Plänen äussern. An einer Infoveranstaltung haben Bund und Kanton heute die Behörden der betroffenen Gemeinden über das Verfahren informiert.
Mit der Anpassung des bestehenden Sachplans Militär gibt der Bund das für den Innovationspark benötigte Areal planerisch frei und ermöglicht die Umnutzung des Flugplatzes für zivile Zwecke. Dabei werden auch die Lärmbelastungskurven, welche noch den Betrieb mit Kampfjets abbilden, enger gezogen. Die Anrainergemeinden erhalten auf diese Weise wieder erheblich mehr planerischen Spielraum für ihre Siedlungsentwicklung.
Überarbeitung der Sachpläne
Um den Militärflugplatz in ein ziviles Flugfeld umnutzen zu können, muss zudem der allgemeine Teil (Konzeptteil) des für die schweizerische Zivilluftfahrt maßgeblichen Sachplans geändert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen in einem sogenannten Objektblatt die spezifischen Rahmenbedingungen für den zivilen Betrieb und die Infrastruktur des Flugplatzes Dübendorf erarbeitet und festgelegt werden.
Die Mitwirkungsunterlagen können im Internet abgerufen werden und liegen beim Kanton Zürich, auf den Gemeindeverwaltungen der betroffenen Gemeinden sowie beim Generalsekretariat des VBS und beim BAZL bis zum 23. September 2015 öffentlich auf. Bis dann können Stellungnahmen zu den Anpassungen im SIL und im SPM beim BAZL eingereicht werden.