Der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG hat die Neuberechnung der Schallschutzmaßnahmen mit zusätzlichen Kosten von 100 Millionen Franken verabschiedet. Die Umsetzung der Maßnahmen soll bis 2025 erfolgen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, hat die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014 verpflichtet, bis Ende Juni 2015 ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Zusätzlich zu den im Rahmen des ursprünglichen Schallschutzprogramms „Programm 2010“ geschätzten 240 Millionen Franken für Lärm- und Anwohnerschutz hat der Verwaltungsrat heute weitere Maßnahmen in der Höhe von 100 Millionen Franken verabschiedet.
Der Betrag wird sofort zurückgestellt, was zu einer einmaligen erfolgswirksamen Sonderbelastung der Konzernrechnung 2015 führt. Die zusätzlichen Kosten von 100 Millionen Franken werden aus heutiger Sicht keine Wiedereinführung einer Passagierlärmgebühr auslösen. Die Finanzlage des Fluglärmfonds sowie die bis 2025 zu erwartenden Einnahmen aus den Flugzeuglärmgebühren sollten für die Finanzierung ausreichen.
Das erweiterte Schallschutzprogramm wird nun rechtzeitig beim BAZL eingereicht. Dort wird das Gesuch auf Vollständigkeit geprüft und anschließend öffentlich aufgelegt. Details zum erweiterten Programm können erst dann publiziert werden.