Aufspüren von Drohnen im Testbetrieb an Flughäfen

Aufspüren von Drohnen im Testbetrieb an Flughäfen
Aufspüren von Drohnen im Testbetrieb an Flughäfen
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Im Sommer 2019 beauftragte das Bundesverkehrsministerium die Deutsche mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Drohnen-Detektion an den deutschen Flughäfen. Mit der DFS finden an den zwei größten deutschen Flughäfen nun Tests zum Aufspüren von Drohnen statt.

Immer wieder werden in Deutschland Drohnen in Lufträumen gesichtet, in denen der Drohnenflug verboten ist. Der Drohnenflug in diesen Bereichen kann als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr bewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Die Deutsche DFS, die AG und die FMG testen ab August dieses Jahres Detektionssysteme für Drohnen an den Flughäfen Frankfurt und München, aber abseits der Airliner. Die zuverlässige Drohnen-Detektion unerlaubt fliegender Systeme ist als Basis für eine zielgerichtete Drohnenabwehr notwendig. Die Ergebnisse aus diesem Testbetrieb dienen der systematischen Detektion von Drohnen an und um die deutschen Verkehrsflughäfen.

Drohnen: Abwehr am

Experten der DFS identifizierten daraufhin zunächst, wie groß die zu detektierenden Areale aus Sicherheitsgründen sein sollten. In den nun folgenden Tests wird der derzeitige Stand der Technologie insbesondere hinsichtlich der möglichen Detektionsreichweite und der allgemeinen Leistungsfähigkeit bei den am Markt verfügbaren Systemen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht.

Drohnenexperten der DFS, und FMG haben die Tests vorbereitet und die geplanten Abläufe einer umfangreichen Sicherheitsbewertung unterzogen. Das Testprojekt ist mit den zuständigen Landesluftfahrtbehörden, dem Regierungspräsidium und dem Luftamt Südbayern, abgestimmt. Begleitet werden die Testläufe von Bundes- und Landespolizei. Die Erkenntnisse aus dem Testprojekt dienen als Entscheidungsgrundlage, welche Technologie für zukünftige Drohnen-Detektion an Flughäfen geeignet erscheint.

Flugbetrieb an Airports unterbrochen

Im Frühjahr 2019 sowie im Februar und März 2020 musste am nach der Sichtung einer beziehungsweise mehrerer Drohnen zur Sicherheit der Flugbetrieb sogar vorübergehend eingestellt werden. Zeiträume, an denen keine Starts- und Landungen möglich sind, haben enorme wirtschaftliche Folgen für Flughäfen und . Drohnen, die ohne Freigabe der Flugverkehrskontrolle in der Nähe von Flughäfen , gefährden darüber hinaus Passagiere und Besatzungen der bemannten .

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