Flugsicherheitsbestimmungen der EU von Schweiz akzeptiert

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Der Gemischte Luftverkehrsausschuss -EU hat in seiner Sitzung vom 02. Dezember 2013 die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die beschlossen. Die neuen Bestimmungen betreffen die – und sowie die und treten am 01. Februar 2014 in Kraft.

Die Schweiz hat heute zugestimmt, verschiedene Regelungen der Europäischen Union zur – und Luftsicherheit in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Die wichtigsten Punkte betreffen die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen sowie die Arbeitsmethoden der EASA (Europäische Flugsicherheitsbehörde) bei den Inspektionen in den Mitgliedsstaaten. Eine weitere Änderung bezieht sich auf für Personen und .

Zudem wurden neue Regelungen zur eingeführt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um technische Normen sowie um Bestimmungen zum Leistungs- und Gebührensystem für Flugsicherungsdienste, das im europäischen eingeführt wurde.

An der Sitzung vom 29. November 2013 hatte der Bundesrat das Mandat der Schweizer Delegation festgelegt. Letztere wurde vom Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Peter Müller, geleitet. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 01. Februar 2014 in Kraft.

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