Staatsvertrag mit Deutschland: Schweiz will nicht nachverhandeln

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Vertreter der und Deutschlands haben sich heute in bei einem Informationstreffen über verschiedene Punkte des Fluglärm-Staatsvertrages ausgetauscht. Die bekräftigte dabei, dass es keine Nachverhandlungen des Vertrages geben werde, zeigte sich aber bereit, offene Fragen zur Anwendung des Vertrages zu klären.

Am Montag, 22. April 2013, haben sich in Vertreter der Schweiz und Deutschlands bei einem Informationstreffen über die Auswirkungen des Fluglärm-Staatsvertrags ausgetauscht. Der Vertrag, der die Auswirkungen des Zürcher Flughafenbetriebes auf deutsches Hoheitsgebiet regelt, wurde im September 2012 von den Verkehrsministern beider Länder unterzeichnet.

Die schweizerische Seite machte klar, dass es keine Nachverhandlungen des Vertrages geben werde. Sie ist aber bereit, die von deutscher Seite aufgetauchten Fragen entgegenzunehmen und zu klären. Das kann gegebenenfalls mit einem Noten-Austausch erfolgen. Beim Staatsvertrag handelt es sich um einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss. Der Schweizer Ständerat hat ihm im März zugestimmt, der Nationalrat wird voraussichtlich in der Sommersession darüber abstimmen.

Die Schweizer Seite wurde am Informationstreffen von Peter Müller, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), vertreten. Auf deutscher Seite nahmen Gerold Reichle, Leiter der Abteilung – und im deutschen Verkehrsministerium sowie Politiker und Vertreter von Bürgerorganisationen aus den betroffenen süddeutschen Gebieten an der Veranstaltung teil.

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