Flughafen Zürich: Verfahren zur Umrollung der Piste 28

Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
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Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat das Plangenehmigungsverfahren für die Umrollung der Piste 28 des Flughafens eröffnet. Damit wird eine wichtige Forderung des BAZL aus der Sicherheitsüberprüfung des Flughafens von 2012 erfüllt.

Denn dank der Umrollung wird künftig die Zahl der Pistenquerungen von gelandeten oder zum Start rollenden Flugzeugen massiv reduziert. Die öffentliche Auflage beginnt am 25. Mai und dauert bis zum 23. Juni 2020.

10-28 in use

Sofern es sich nicht um Langstreckenflugzeuge handelt, die zum Dock E geführt werden, müssen alle gelandeten die Piste 10-28 überqueren, um zu den Docks A und B zu gelangen. Beim zweiten wichtigen Betriebskonzept (Landungen aus Osten auf die Piste 28) müssen startende von den Docks A und B ebenfalls die Piste 10-28 überqueren, um zur Startpiste 32 in Richtung Norden zu gelangen. Die Piste 10-28 wird also bei allen Betriebskonzepten für Starts und Landungen benötigt und teilt die Standplätze des Flughafens in zwei Hälften. Im Normalbetrieb (Nordkonzept) wird sie für den Start in Richtung Westen benötigt, gelandet wird von Norden auf der Piste 14.

Sicherheitsüberprüfung des Flughafens Zürich

Eine 2012 vom BAZL beantragte Sicherheitsüberprüfung des Flughafens ergab, dass die jährlich rund 100.000 Pistenkreuzungen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen. Aus diesem Grund hat die Zürich AG (FZAG) nach umfangreichen Vorarbeiten dem BAZL ein Gesuch für eine Umrollung der Piste 28 eingereicht, um die Pistenquerungen massiv zu reduzieren. Wegen der Pistenumrollung müssen diverse Gebäude der General- und Business weichen. Ersatzbauten sind im Westen des Flughafens vorgesehen.

Thema Umweltverträglickeit

Da sich im Projektperimeter auch ein geschütztes Moor befindet, werden zur Aufwertung des Flachmoors neue Moorflächen geschaffen. Zudem sind zwischen der Piste 14-32 und der Autobahn A53 Kloten-Bülach ökologische Aufwertungen als Ersatz für die Beeinträchtigungen vorgesehen. Das Plangenehmigungsgesuch der FZAG für die Umrollung der Piste 28 liegt samt dem Umweltverträglichkeitsbericht vom 25. Mai bis und mit dem 23. Juni 2020 öffentlich auf. Die Unterlagen werden hier online veröffentlicht. Nach der öffentlichen Auflage wird das BAZL die Stellungnahmen und allfällige Einsprachen prüfen und die Fachstellen des Bundes sowie die FZAG anhören, ehe das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK über das Vorhaben entscheidet.

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