Kataster zur Lärmbelastung am Flughafen Zürich veröffentlicht

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt der hat den Lärmbelastungskataster für den publiziert. Die Ausarbeitung der Lärmbelastungskataster ist eine der Grundlagen, um Maßnahmen gegen den Fluglärm zu treffen. Die Schweizer Gesetzgebung für den Umweltbereich (Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung) überträgt der zuständigen Behörde die Aufgabe, in einem Kataster die Lärmimmissionen von Luftfahrtanlagen festzuhalten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist deshalb verpflichtet, die Lärmkurven für Luftfahrteinrichtungen darzustellen.

Der Lärmbelastungskataster basiert auf dem vorläufigen Betriebsreglement des Flughafens Zürich. Die Lärmkataster stellen lediglich ein Inventar der Lärmsituation dar und haben keine direkten juristischen Auswirkungen für die betroffenen Grundeigentümer. Den Betreibern der Flughäfen dient dieses Instrument dazu, Maßnahmenpläne gegen übermässige Lärmbelastungen auszuarbeiten, beispielsweise im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen. Auch Kantonale und kommunale Behörden nutzen die Lärmbelastungskataster für die Raumplanung, etwa bei der Erteilung von Baubewilligungen. Im konkreten Fall des Flughafens wurden die Lärmkurven bereits im Verfahren zum vorläufigen Betriebsreglement festgelegt. Für den Kanton Zürich und andere Flughäfen können die Lärmkataster beim BAZL hier als PDF bezogen werden.

Die durchschnittliche Lärmbelastung wird mit Kurven auf den Landeskarten dargestellt. Bei den Lärmkurven handelt es sich um Berechnungen, die auf den tatsächlichen beziehungsweise prognostizierten und den bekannten Lärmemissionen der verschiedenen Flugzeugtypen beruhen, und nicht um effektive Messungen. Im Kataster werden nicht nur die Auswirkungen auf die Anwohner aufgeführt, sondern auch die Angaben zur Raumplanung (Zonenpläne). Ferner werden auch die Lärmempfindlichkeitsstufen jeder einzelnen Zone (beispielsweise Wohnzonen oder Gewerbezonen) aufgezeigt.

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