Airlines kooperieren mit Schlichtungsstelle „söp“

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Die in wollen der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp e.V.) beitreten. Die Verbände BDL und BDF, in denen die deutschen organisiert sind, haben der söp mitgeteilt, dass die Fluggesellschaften ihr die Aufgaben der Schlichtung übertragen wollen.

Auch der Verband , dem neben deutschen insbesondere auch die in operierenden internationalen Fluggesellschaften angehören, empfiehlt seinen Mitgliedern dieses Vorgehen.

Möglichkeit für außergerichtliche Einigung

Für , die ab dem 01.11.2013 angetreten werden, gilt, dass sich zur Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche an die Schlichtungsstelle wenden können – falls zuvor keine Einigung zwischen Kunden und Unternehmen erzielt werden konnte.

Klaus-Peter Siegloch, Präsident des BDL: "Zusätzlich zu ihrem exzellenten Kundenservice bieten die Fluggesellschaften ihren Kunden mit der Schlichtungsstelle nun auch die Möglichkeit, Beschwerden außergerichtlich zu klären."

Michael Hoppe, Generalsekretär von : "Die söp als Schichtungsstelle ermöglicht uns die Erfüllung der neuen Rahmenbedingungen. Wir haben unseren Mitgliedern grundsätzlich empfohlen, der SÖP beizutreten."

Schlichter erarbeitet Kompromiss-Vorschlag

Auch weiterhin ist die Fluggesellschaft der erste Ansprechpartner für Kunden mit einer Beschwerde. Für den Fall, dass der Sachverhalt nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte, kann im nächsten Schritt die Schlichtungsstelle angerufen werden. Der neutrale Schlichter wird dann den Streitfall prüfen und einen Schlichtungsvorschlag erarbeiten. Nehmen beide Parteien diesen Vorschlag an, dann gilt er. Falls dies nicht der Fall ist, dann steht beiden Parteien weiterhin der Rechtsweg offen.