Pilotenprüfungen und Lizenzierung in Zeiten von Corona

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Austro Control setzt den persönlichen Kontakt mit Piloten, Prüflingen und Kunden derzeit aus. Auch die Vergabe von Prüfungsterminen wird erst nach Öffnung des Prüfungsraumes wieder aufgenommen. Als Reaktion auf die Maßnahmen in Bezug auf COVID-19 und die damit ergangenen Beschlüsse der Bundesregierung von , ist die Pilotenlizenzierung bei Austro Conrol derzeit ausschließlich hier per Mail zu erreichen.

Antrag stellen

Um direkte Kontakte zu reduzieren, findet derzeit kein Parteienverkehr / Kundenverkehr statt. Grundsätzlich lassen sich die meisten Anliegen der Kundinnen und Kunden schnell und unkompliziert online beantragen. Die bittet, hierzu diese Antragsseite zu nutzen.

Pilotenprüfungen: Verlängerung von Fristen

Ebenso betroffen ist der Bereich der Pilotenprüfungen, hier wurde auf die aktuellen Ereignisse mit einer vorübergehenden Schließung des Prüfungsraumes reagiert. Im Falle, dass die Sperre zu Terminproblemen hinsichtlich des Abschlusses von Prüfungsereignissen führt (explizit 18-Monatsregel gemäß Verordnung 1178/2011 FCL.025 c), wird die Austro Control GmbH auf Basis von „NBR Artikel 71 Flexibility Provisions“ eine Verlängerung in dem gegebenen zeitlichen Umfang personenbezogen erwirken, zudem hat die Austro Control bereits bei der Europäischen Agentur für () um ein generelles Aussetzen dieser Frist angesucht.