Teil-66 und CAT A-Lizenz nun Bestandteil der Dualen Ausbildung

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Das -Bundesamt (LBA) hat mit seiner Fachexpertise die zum 01.08.2013 in Kraft tretende Reform sowohl der dualen zum Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerinnen als auch zum Fluggerätelektroniker/-innen maßgeblich mit unterstützt. Diese betrifft die Erlangung der Lizenz zur Freigabe von Flugzeugen oder nach Line Maintenance.

Die Modernisierung der Ausbildungsordnungen für Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerinnen und Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin war erforderlich geworden, um die geforderten Grundlagenkenntnisse für den Erwerb einer Lizenz für Freigabeberechtigtes Personal gemäß der europäischen Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 Anhang III (Teil-66), Anlage I vollständig in die duale für die genannten Berufe zu integrieren.

Teil-66 wird über CAT A-Lizenz abgedeckt

Hierdurch ist die Anerkennung der Gleichwertigkeit der entsprechenden Berufsausbildung mit den Anforderungen von Teil-66 an das geforderte Grundwissen für die Erlangung einer Lizenz für Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A (CAT A) vollumfänglich gegeben. Bislang konnte die CAT A-Lizenz, die zur Freigabe von Flugzeugen oder nach Line Maintenance berechtigt und in ausschließlich vom -Bundesamt ausgestellt wird, nach der Berufsausbildung nur mit einer entsprechenden Zusatzqualifizierung an einer nach Anhang IV (Teil-147) der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 genehmigten Ausbildungsorganisation erworben werben.

"Die Integration der Forderungen aus Teil-66 in die Ausbildungsinhalte ist ein wichtiger und zukunftsweisender Schritt, um in das duale Ausbildungssystem für den Bereich der Luftfahrt zu erhalten und zu fördern. Ohne die Neuordnung drohten die Ausbildungsberufe der Luftfahrt mittelfristig durch die europäischen Lizenzierungsvorschriften für Freigabeberechtigtes Personal verdrängt zu werden und die Branche das in Deutschland seit langem gewohnt hohe Niveau an qualifizierten Fachkräften zu verlieren", begründet das zuständige Fachreferat T2 des LBA sein Engagement.

Die Anpassung der dreieinhalbjährigen Berufsausbildung erfolgte im Auftrag der Bundesregierung unter der Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis.