BAW zum 16-Punkte-Plan im Umweltausschuss Hamburg

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Am Donnerstag den 26.05.2016 befasst sich der der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Stellungnahme des Senats zum Umsetzungsstand des 16-Punkte-Plans zur Reduzierung von Fluglärm. Mit der Drucksache 21/4209 vom 26.04.2016 soll die Bürgerschaft über den Umsetzungstand des 16-Punkte-Plans informiert werden. Die Ausführungen enthalten jedoch laut Bürgerinitiative grobe fachliche Mängel und sind im Tenor unausgewogen – es findet eine unzureichende Abwägung zwischen Flughafeninteressen und Betroffenenrechten statt. Es sei kein wirkliches Bemühen zu erkennen, dass der bisher unzureichende Schutz der Bevölkerung vor dem mittlerweile unzumutbaren Fluglärm und Flugdreck wirksam verbessert werden soll.

Für Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in und (BAW) gilt, „Politischer Wille ist die Voraussetzung für einen effektiven Fluglärmschutz. Dabei sind die umwelt- und wirtschaftlichen Aspekte durchaus in ein Gleichgewicht zubringen. Solange aber dieser Wille fehlt und ein aktiver Fluglärmschutz durch den Einsatz der zeitgemäßen Maßnahmen verweigert wird, wird es eine dauerhafte Auseinandersetzung zwischen Verursachern und Betroffenen geben. Auf welcher Ebene diese Auseinandersetzung zukünftig stattfindet das liegt nun entscheidend in den Händen von Senat und seiner Fachbehörden.“

Die Bürgerinitiativen und Vereine zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und Flugdreck in und haben vor diesem Hintergrund eine Gemeinsame Erklärung verfasst und am heutigen Morgen als Offenen Brief an alle Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft übermittelt.

Die Bürgerschaft sollte die mangelhafte bis ungenügende Umsetzung des 16-Punkte-Plans stark kritisieren. Neben Kritik am Ausbau der Billigfliegerei in Hamburg wird in dem Brief gefordert, dass:

  • eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem heutigen Stand des Wissens und der heutigen Rechtsprechung für den gesamten Flughafenbetrieb durchgeführt wird,
  • eine umfassende Qualifizierung und Quantifizierung der Negativfolgen des Flugbetriebes (erschöpfende Ermittlung der direkten und indirekten Umweltkosten) stattfindet,
  • ein echtes Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr (werktags) sowie 22:00 Uhr und 08:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen eingeführt wird,
  • die Fluglärmschutzzonen auf Basis der Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes (2007) für neue bzw. wesentlich erweiterte Flughäfen neu festgelegt werden,
  • in den Kreisen Stormarn, Segeberg & Pinneberg verbindliche Minimum-Noise-Routing-Anflugkorridore und -Abflugkorridore ausgewiesen werden, um auf diese Weise die Anzahl an Betroffenen je Flugbewegung auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren,
  • das sog. „Flachstartverfahren“ entsprechend der Empfehlung der Internationale Zivilluftfahrtorganisation () kategorisch verboten wird,
  • das Fluglärmkontingent in einem ersten Schritt auf das Bemessungsjahr 2007 angepasst wird und dann schrittweise auf ein stadtverträgliches Maß weiter reduziert wird,
  • ein bürgerverträgliches, maximales Flugbewegungskontingent eingeführt wird,
  • eine Positivliste von Flugzeugtypen eingeführt wird, die in Hamburg starten und landen dürfen (Lärmklassenbildung nach „Neo“-Standard),
  • ein nachhaltiger Mindestflugpreis (Ct/km*Person) festgeschrieben wird,
  • ein „Fluglärmschutzeuro“ je Start & Landung von den Passagieren entrichtet wird und die Einnahmen ausschließlich für aktive und zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen verwendet werden,
  • die Interessen des Haupteigentümers sowie der Genehmigungs- und Kontrollbehörde der GmbH zukünftig von getrennten staatlichen Stellen wahrgenommen werden, statt wie bisher, ausschließlich durch die Hamburger Wirtschaftsbehörde (BWVI). Nur auf diese Weise lässt sich die Besorgnis von Interessenkonflikten und mangelhafter Konfliktbewältigung sowie Abwägungsfehlern zu Lasten der Hamburger Bevölkerung effektiv vermeiden.