Die enge Verzahnung vom Passagier- und Luftfrachtverkehr stand im Mittelpunkt des vierten Branchengesprächs Luftfracht. Zur Bedeutung von Beiladefracht – auch bekannt als „Bellyfracht“ – in Passagiermaschinen wurde in München eine Studie vorgestellt. Danach beförderten im Jahr 2015 Passagiermaschinen rund 47 Prozent des Luftfrachtaufkommens weltweit als „Bellyfracht“. Im gerade für Deutschland bedeutsamen interkontinentalen Luftverkehr zwischen Europa und Nordamerika sind es sogar 57 Prozent des Luftfrachtaufkommens. Häufig gelangen Warentransporte nur mit Passagiermaschinen an Orte, die von klassischen Frachtmaschinen nicht angeflogen werden.
Doch auch umgekehrt gilt: Das gegenwärtige Flugangebot im Passagierluftverkehr wäre ohne den Transport von Luftfracht als Beiladefracht in dieser Form nicht aufrechtzuerhalten. Denn der Verkauf von Laderaum stellt in vielen Fällen erst die Möglichkeit sicher, dass Fluggesellschaften bestehende und neue Strecken wirtschaftlich betreiben zu können.
Die Bundesregierung hat erst kürzlich in ihrem Gutachten zur Markt- und Wettbewerbsentwicklung dargelegt, dass deutsche Unternehmen durch nationale Regelungen international benachteiligt sind. Aber wir setzen jetzt darauf, dass die Koalition ihr Vorhaben, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu stärken, in dieser Legislaturperiode umsetzt.“
Vor diesem Hintergrund unterstrichen die Vertreter der deutschen Wirtschaft ihre Forderung an die Politik, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für beide Arten des Luftverkehrs gleichermaßen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandortes Deutschland nicht durch nationale Alleingänge zu schwächen.
Holger Lösch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), betonte dabei: „Luftfracht erleichtert die Erschließung und zeitflexible Versorgung weltweiter Absatzmärkte. Daher sind unsere Unternehmen auf ein leistungsfähiges und reibungslos funktionierendes Luftverkehrssystem angewiesen.“ Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) erklärte: „Für die deutschen Luftfrachtspediteure sind Erreichbarkeit eines Flughafens, dessen Kostenstruktur und die Qualität des Handlings von entscheidender Bedeutung. Deutsche Luftfahrtstandorte und Fluglinien stehen daher im Wettbewerb mit anderen europäischen Flughäfen und Airlines. Geraten sie hier ins Hintertreffen, besteht für sie die Gefahr, das Speditionen und Logistikdienstleister auf alternative Hubs und Carrier ausweichen.“
Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) ergänzte: „Die Bundesregierung hat erst kürzlich in ihrem Gutachten zur Markt- und Wettbewerbsentwicklung (PDF) dargelegt, dass deutsche Unternehmen durch nationale Regelungen international benachteiligt sind. Aber wir setzen jetzt darauf, dass die Koalition ihr Vorhaben, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu stärken, in dieser Legislaturperiode umsetzt.“