Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerden des Landkreises Freising, der Stadt Freising sowie der Gemeinden Berglern, Eitting, Oberding und Fahrenzhausen gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichthofs München vom 19. Februar 2014 zurückgewiesen. Mit der Nichtzulassung waren die Klagen der Beschwerdeführer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch die Anlage und den Betrieb einer dritten Start- und Landebahn abgewiesen worden. Insoweit ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Noch nicht entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht über sechs weitere Beschwerden des BUND Bayern und von Privatpersonen.
Die Flughafen München GmbH (FMG) begrüßte die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, die Beschwerden des Landkreises und der Stadt Freising sowie weiterer Gemeinden gegen die Nichtzulassung der Revision im Gerichtsverfahren um die dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen zurückzuweisen. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht sechs der insgesamt zwölf anhängigen Beschwerden abgewiesen, über die verbliebenen sechs Beschwerden von Privatpersonen und dem Bund Naturschutz Bayern e. V. wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
„Schritt auf dem Weg zur dritten Bahn“
„Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur dritten Start- und Landebahn am Flughafen München„, erklärte der Vorsitzende der FMG-Geschäftsführung, Dr. Michael Kerkloh. „Wir brauchen diese Kapazitätserweiterung dringend, um den Mobilitätsbedarf der kommenden Jahre und Jahrzehnte zugunsten der Entwicklung Bayerns befriedigen zu können“, so Kerkloh weiter.
Ähnlich äußerte sich der Flughafenverband ADV zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Spruch der Leipziger Richter bestätige einmal mehr die große Kompetenz deutscher Flughäfen bei der Planung von Ausbaumaßnahmen. Dazu erklärte Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV: „Die drei Gesellschafter des Flughafens München – die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern und der Bund – haben ihrem Airport vor zehn Jahren den Auftrag erteilt, den Ausbau auf den Weg zu bringen. Ein gültiger Planfeststellungsbeschluss liegt seit mehr als drei Jahren in der Schublade.
Vor einem Jahr hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach intensiver Prüfung bestätigt, dass die Planer des Flughafens München alle rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Mensch und Natur mustergültig umgesetzt haben. Und jetzt haben die Richter des obersten deutschen Verwaltungsgerichts dies noch einmal bestätigt. Es ist höchste Zeit, dass die Politik sich darum kümmert, dass dieses für Deutschland so wichtige Infrastrukturprojekt, das den Steuerzahler keinen Cent kostet, endlich umgesetzt wird!“