Cargolux Airlines International S.A. nimmt ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Dezember 2015 positiv zur Kenntnis. Das Gericht hat darin die Artikel 1 bis 5 des Beschlusses der EU-Kommission vom Jahr 2010 in Bezug auf den Vorwurf der Bildung eines Luftfracht-Kartells für nichtig erklärt. Im November 2010 wurden gegen Cargolux sowie eine Reihe weiterer Fluggesellschaften aufgrund des Vorwurfs der Bildung eines Luftfracht-Kartells durch die Europäische Kommission Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Dem voraus gingen Untersuchungen der Europäischen Kommission beginnend am 14. Februar 2006.
Damit entfallen auch die Cargolux auferlegten Bußgelder in Höhe von 79,9 Millionen Euro komplett. Cargolux will das Urteil aber noch einer detaillierten Analyse unterziehen.