Dachschäden durch Wirbelschleppen „plausibel“

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Das vom Deutschen Zentrum für – und (DLR) erstellte Gutachten über Wirbelschleppen im Zusammenhang mit Schadensmeldungen bei Anflügen auf den bestätigt grundsätzlich die Dachsicherungsmaßnahmen der AG als geeignete Maßnahmen der Prävention.

Das DLR wurde im April 2013 von mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt, um nach vermehrten Meldungen von Schäden an Dächern in Raunheim und Flörsheim, die die Betroffenen auf Wirbelschleppen zurückführten, mehr Klarheit und weitere Erkenntnisse zum Thema zu gewinnen.

Schadensaufnahme und Dachsicherung in Gang

Alle in der Untersuchung der Gutachter als plausibel eingestuften Schadensmeldungen liegen innerhalb des durch den Planergänzungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) vom 10. Mai 2013 festgelegten Anspruchsgebiets.

"Wir haben nach dem Beschluss schnellstmöglich alle Vorbereitungen getroffen, um die geltend gemachten Ansprüche auf Sicherung der Dacheindeckungen zügig umzusetzen. Unser Ansatz war es, schnell und möglichst unbürokratisch vorzugehen und den Luftfahrtgrundsatz "Safety First" gelten zu lassen. Das Gutachten stützt unsere zügige, aber auch umsichtige Herangehensweise. Bereits seit Ende Juni sichern wir Dächer in Raunheim und Flörsheim und das Programm kommt planmäßig voran", erklärte Peter Schmitz, Vorstand Operations der Fraport AG.

Seit Erlass des Planergänzungsbeschlusses des HMWVL können Eigentümer von Gebäuden in definierten Gebieten Ansprüche auf Sicherung der Dacheindeckungen geltend machen. Bisher sind 569 Anträge gestellt worden. Rund 50 Prozent der Anträge sind davon vollständig, so dass eine Dachsicherung in Abstimmung mit den Antragsstellern zeitnah umgesetzt werden kann. Bei 201 Anträgen wurden bereits alle Vorarbeiten abgeschlossen und die Dachsicherungsmaßnahme als nächster Schritt anvisiert, bzw. bereits durchgeführt.

Einschätzung nach Plausibilität der Verursachung

Ein Untersuchungsgegenstand des Gutachtens waren etwaige Auswirkungen von Wirbelschleppen durch im Anflug auf den in einem bestimmten Zeitraum. Die Gutachter untersuchten, ob Wirbelschleppen zeitlich eingrenzbare, von Eigentümern gemeldete Schäden an Gebäuden grundsätzlich verursacht haben könnten und differenzierten hier nach den Kategorien "plausibel", "bedingt plausibel" und "unplausibel". Hierbei wurden z. B. meteorologische Bedingungen und Flugzeugparameter (wie Spannweite, Geschwindigkeit etc.) berücksichtigt.

Lediglich sieben der 20 untersuchten Ereignisse konnten als "plausibel" für Wirbelschleppen als mögliche Verursacher von Schäden eingestuft werden. Das Gutachten liefert allerdings keine Einschätzung, ob der gemeldete Schaden auch tatsächlich durch eine Wirbelschleppe verursacht wurde. Ob ein gemeldeter Schaden im Einzelfall auch tatsächlich einer Wirbelschleppe zugeordnet werden kann, kann aus Sicht der Gutachter des DLR anhand einer ergänzenden Begutachtung des konkreten Schadens durch Sachverständige des Dachdeckerhandwerks genauer beurteilt werden, so wie dies seit dem Frühjahr 2013 von Fraport praktiziert wird.

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