Deutsche befürworten Einsätze von Drohnen

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Mit 88 Prozent spricht sich eine deutliche Mehrheit dafür aus, Drohnen für Hilfseinsätze bei Naturkatastrophen einzusetzen. 77 Prozent befürworten den Einsatz zur Überwachung von Industrieanlagen, 63 Prozent sind für die Nutzung von Drohnen in der Landwirtschaft.

Die Menschen in sehen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Drohnen im zivilen Bereich. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Doch zugleich befürchten viele Bürger negative Auswirkungen auf ihre Privatsphäre und auf die Sicherheit. Und sie wünschen sich klare Regeln für den Gebrauch. Laut Umfrage sehen 60 Prozent der Bürger in Drohnen ein Gefährdungspotenzial für den und mehr als Dreiviertel sprechen sich dafür aus, dass der Staat den zivilen mit zusätzlichen Maßnahmen vor Drohnen schützen soll.

Auch die deutsche Luftverkehrswirtschaft sieht zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten für Drohnen. Die Zahl von kommerziell und privat betriebenen Drohnen im deutschen steigt rasant. Einer Hochrechnung der Deutschen (DFS) zufolge werden allein 2016 in rund 400.000 unbemannte Flugsysteme verkauft werden. Vor diesem Hintergrund sieht BDL-Präsident Schulte staatlichen Handlungsbedarf: „Damit sich das große Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen lässt, muss der Gesetzgeber die Regeln so verstärken, dass der Einsatz von Drohnen den gewerblichen Luftver-kehr nicht gefährdet.“

„Ein klares Signal an die Politik“, erkennt BDL-Präsident Schulte in den Ergebnissen der Umfrage: „Wir begrüßen, dass Bundesregierung und der Bundesverkehrsminister den Handlungsbedarf sehen und schnellstmöglich die notwendigen Regularien schaffen wollen, um Risiken für den Luftverkehr zu minimieren, die mit dem Drohnenbetrieb verbunden sind. Wichtig für den Luftverkehr ist, dass dabei auch international möglichst einheitliche Regelungen geschaffen werden.“

BDL-Präsident Schulte stellte dazu in Vorschläge und Forderungen der deutschen Luftverkehrswirtschaft für einen sicheren Betrieb ziviler Drohnen vor. Dazu zählen vor allem:

  • eine Registrierungspflicht,
  • die Sicherheitsaufklärung schon beim Kauf,
  • Versicherungspflicht für Drohnennutzer,
  • Verbesserung der Sichtbarkeit und Identifizierbarkeit,
  • Flugverbot in bestimmten Lufträumen.

Der BDL hat hier ein Positionspapier erstellt. Darin werden zB. schon jetzt gültige Vorschriften insbesondere für die Sicherheit der Zivilluftfahrt aufgeführt. Grundlage sind die Bestimmungen über den Aufstieg von Flugmodellen §§ 19 – 21 LuftVO. An der Befragung zwischen dem 13.7.2016 und dem 15.7.2016 nahmen 2.021 Personen teil. Die Ergebnisse (hier) wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung (Alter 18+). Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die , Flughäfen, die Deutsche und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.