Die Bundesregierung hat im Bundesrat eine Drohnenverordnung zur Beratung vorgelegt. Für Drohnen und oftmals als solche bezeichnete Quadrocopter gibt es immer mehr Anwendungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen, etwa in der Katastrophenhilfe, für die Wartung von technischen Anlagen und für die Überwachung der Sicherheit bei wichtigen Industrie- und Infrastrukturanlagen. Das sieht auch die deutsche Luftverkehrswirtschaft so. Aber die Zahl von kommerziell und privat betriebenen Drohnen im deutschen Luftraum steigt rasant. Neben Regelungen zu Flugverbotszonen und zur Qualifikation von Drohnenpiloten sieht der Entwurf der Drohnenverordnung unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen vor.
Dazu erklärt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL): „Die deutsche Luftfahrt begrüßt, dass die rechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Drohnen mit der vorliegenden Verordnung verschärft werden. Damit schafft die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit.“ Ein nächster Schritt müsse auch die Einführung einer Registrierungspflicht sein, etwa so wie bei der bundesweiten Kfz-Erfassung. Hier könne man gleich auf europäischer Ebene gemeinsame Lösungen erarbeiten. Von Randow: „Die stetig wachsende Zahl von Drohnen darf nicht zu einer Gefährdung für den Luftverkehr werden. Die Sicherheitsauflagen der Drohnen-Verordnung sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich das Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen lässt.“